Veröffentlicht 23. März 200421 j hm, hatte mich da letztens mit nem freund drüber unterhalten, aber mich interessiert das auch mal... besagter freund hat eine ausbildung als papiermacher sicher, bei der er glaube im april oder so seinen ausbildungsvertrag unterschreiben kann. dies ist aber nicht sein traumberuf sondern stellt mehr eine "notlösung" dar. das ding ist nun: meinetwegen er unterschreibt jetzt den ausbildungsvertrag, erhält im nachhinein aber auch noch die zusage von einer stelle, die ihm mehr zusagt. kann er dann ohne weiteres von seinem unterschriebenen, ersten vertrag zurücktreten? tommy
23. März 200421 j Rechtlich kein Thema, Moralisch aber _sehr_ bedenklich, da er dann letztendlich einen Ausbildungsplatz zuviel wegnimmt, da die Stelle wohl kaum nachbesetzt wird.
24. März 200421 j Original geschrieben von Shad Rechtlich kein Thema, Moralisch aber _sehr_ bedenklich, da er dann letztendlich einen Ausbildungsplatz zuviel wegnimmt, da die Stelle wohl kaum nachbesetzt wird. Dem stimme ich zu. Selbst wenn die Stelle auf die Schnelle nachbesetzt werden kann, finde ich sowas kann man nicht befürworten. Da es heutzutage schon so schwierig ist eine Ausbildungsplatz zu finden, machen es sich die Bewerber mit solchen "Gefühlsausbrüchen" nur noch gegenseitig schwerer. Also sollte sich es dein Freund gründlich überlegen, denn beim nächsten Mal ist er es, der wegen einer anderen Person, die so denkt nicht seinen Traumberuf lernen kann. Da fängt es schon an in seinem Leben Verantwortung zu übernehmen.
24. März 200421 j Ich finde da nix dabei. Man sollte nur so zeitig wie möglich absagen, daß der Firma die rechtzeitige Nachbesetzung möglich ist. Beim derzeitigen Lehrstellenmangel ist es für den Ausbildenden eigentlich kein Problem, eine Stelle nachzubesetzen. Wir einigen uns auf den Favoriten, der bekommt den Vertrag und einen Bewerber teilen wir mit, daß er als Reserve (falls jemand abspringt) vorgesehen ist. Und so kommt auch mal jemand aus der " 2. Reihe" zur Lehrstelle. Unmöglich finde ich, wenn jemand am 1. Tag einfach nicht kommt! Euer
24. März 200421 j Da muß ich Hodata zustimmen. Es ist allgemein üblich Favouriten für die einzelnen Stellen zu nennen. Die 2. Wahl an Bewerbern erhalten dann dennoch nicht gleich ein Absage sondern gelten zu der engeren Auswahl. Warum sollten es also die Bewerber nicht genauso machen wie eben die Betriebe? Gerade weil es so wenige Ausbildungstellen gibt muß man umso mehr dafür tun eine zu bekommen. Wenn man dann auch noch etwas flexibel ist und sich für Stellen bewirbt die zwar nicht unter "Traumjob" aber dennoch in die engere Auswahl fällt: ok! Man sollte aber auf alle Fälle schnellstmöglich dem Betrieb absagen, wenn man einen sicheren Job doch nicht mehr nehmen möchte. Gruss Todo
25. März 200421 j Hmpf, bei mir wars so. Ich hatte den Vertrag unterschrieben, habe auch abgesagt und dann drei Monate dem Verein hinterher telefoniert, weil die mir Gehalt überwiesen haben... tststs *überleg* hätte die Kohle vielleicht behalten sollen
25. März 200421 j Die Firma möchte ich auch mal kennenlernen, die dir 3 Monate Gehalt zahlt während du nicht mal anwesend bist! Wo muß ich mich da bewerben?! Gruss Todo
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.