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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

An die IHK-Prüfer

Hallo,

bei der Abschlußprüfung dürfen wir ja das offizielle IT-Handbuch verwenden.

Nun habe ich seit Anfang der Ausbildung mehr als intensiv mit diesem gearbeitet, das heisst, Textmarker, Reiter und jede Menge Bleistiftkomentare und Verweise auf andere Seiten. Die Kommentare sind Teils Synonyme zu den dortigen begrifflichkeiten.. Teils habe ich hauch vorhandene Tabellen neu eingetragen wobei ic´h den Ursprünglichen Inhalt in eigenen Worten eintrug.

Darf ich dieses nun in der Prüfung verwenden oder muß ich mir ein jungfräuliches zulegen ???

MfG

Winlux

Hallo Winlux,

da Notizen in den Büchern in den meisten (allen!) Bundesländern verboten sind, wirst Du Dir wohl oder übel ein neues zulegen müssen. Desweiteren gibt es mittlerweile die 3. Auflage des Buches welches Du nicht haben wirst, wenn Du Dir dein Buch zu Anfang deiner Ausbildung gekauft hast. Dieses Buch enthält afaik Erweiterungen sowie Korrekturen welche für die Prüfung nützlich sein könnten und ist somit zu empfehlen. :)

Wie sieht es mit Textmarker in allen Farben und den Randmarkern aus ???

hmm, seit wann sind notizen verboten?

bei uns darf man das tabellenbuch ergänzen wie man will, muss nur formelcharakter haben.

reiter und textmarker sind bei uns auch erlaubt.

aber wie so oft kann man da nur raten, ruf bei deiner ihk an.

mfg

chris

hajo!

wie schon in vielen anderen threads hier geschrieben, kann man dazu keine pauschale aussage machen. also am besten bei deiner zuständigen ihk oder noch besser pa nachfragen. auf der sicheren seite bist du in jedem fall mit der jungfräulichen variante, denn selbst wenn ergänzugen im allgemeinen erlaubt sind, so kann es dennoch passieren, dass sie ein prüfer im speziellen für unzulässig hält und dein buch weg ist und dir evtl. noch schlimmeres droht!

ist - wie schon häufiger gesagt - von der ihk abhängig. in köln dürfen wir z.b. "fachliche ergänzungen" eintragen, was beispielsweise auch komplett beschriebene post-its und ähnliches erlaubt.

in München war es bis zur letzten auch erlaubt. Ob sich jetzt was geändert hat, weiß ich nicht. Ich würd dir sowieso raten die neue Auflage zu kaufen, da brauchste auch nimmer soviel reinschreiben ;)

aber hallo, da muss einiges rein... teilweise stimmen auch seitenverweise nicht, die wurden einfach aus der letzten version übernommen und zeigen jetzt auf die falschen seiten...

aber beser als gar nix...

Stimmt, auch in der neuen Auflage sind viele Fehler drin (daher auch die aktualisierte "4." Auflage) bzw. manche Themen zu oberflächlich angeschnitten.

Ich arbeite das IT-HB mehr oder weniger durch und bin schon auf ein paar kleine Fehlerleins gestoßen...

@ DeusExMachina

Wenn die Seitenverweise ned stimmen (was mir jetzt aber sonderlich nicht auffiel, weil ich nur die wichtigsten Sachen angeschaut habe), dann umgeht man das mit PostIt (sofern erlaubt).

@ Mataina

die 4te Auflage gibts aber noch nicht zur nächsten Prüfung ;)

Original geschrieben von Manitu71

[b

@ Mataina

die 4te Auflage gibts aber noch nicht zur nächsten Prüfung ;)

Hi,

ja richtig, also ich meinte die aktualisierte 3. Auflage. Daher auch das "4." in Anführungszeichen :-)

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