Veröffentlicht 26. April 200421 j einen wunderschönen, mir stellt sich gerade die frage, ob ich in mein tabellenbuch zusätzliche zettel packen darf über themen, die nicht aufgeführt sind. hier jetzt speziell zu serial ata. meine ihk ist die ihk nordwestfalen. wenn nicht wie sieht das aus mit notizen zum gleichen thema??
26. April 200421 j Es gibt hier bereits einen Thread... (Tabellenbuch und Ergänzungen) Da steht alles drin, sonst wird nochmal alles durchdiskutiert... andi
26. April 200421 j In meiner Einladung zur Abschlussprüfung (Niedersachsen) ist geschrieben: Tabellenbuch oder Notizen @ebay77: siehe PN --- bitte melden! ---
26. April 200421 j Original geschrieben von König Hüsi mir stellt sich gerade die frage, ob ich in mein tabellenbuch zusätzliche zettel packen darf über themen, die nicht aufgeführt sind. hier jetzt speziell zu serial ata. meine ihk ist die ihk nordwestfalen. wenn nicht wie sieht das aus mit notizen zum gleichen thema?? Also mir ist zwar die IHK NRW nicht bekannt, aber bei der IHK Aachen, ist ja auch NRW, lag der Einladung zu den schriftlichen Prüfungen ein blauer Zettel bei, der sowas regelt: Außerdem dürfen die Prüflinge handschriftliche "Notizen" in das Tabellenbuch oder das IT-Handbuch schreiben und sogenante Reiter sind auch erlaubt!!! Selbsterstellte Blätter dürfen nicht benutzt werden!!! Ob das bei der IHK NRW auch gilt? Am besten schaust du mal bei deiner Einladung nach, oder rufst die IHK NRW einfach mal an, die können dir sicher weiter helfen Gruß Pönk
26. April 200421 j Autor hab "meinen" ihk menschen mal angerufen und der sagte mir, dass bei mir weder notizen noch zusätzliche zettel im tabellenbuch vorhanden sein dürfen. dies ist allerdings nur verbindlich für die ihk nordwestfalen...
26. April 200421 j hüsi... wo musst du schreiben?? direkt in der ihk in muenster? ich bin auch ihk nordwestfalen... mist keine zettel oder notizen.. mist ... habe kleine notizen drin...gucken ob ich die drin lasse... *******e ist das doch denn einige sachen fehlen in dem tblbuch
26. April 200421 j Autor Original geschrieben von wd`intenso hüsi... wo musst du schreiben?? direkt in der ihk in muenster? ich bin auch ihk nordwestfalen... ich schreib in der fh gelsenkirchen im audimax...
26. April 200421 j Ich bin in Koblenz dabei und da hat noch nie jemand was gegen eigene Notizen im IT-Handbuch dabei. In Trier soll das anders sein, denn da ist keine einzige Notiz im Buch erlaubt.
26. April 200421 j Original geschrieben von nordi80 Ich bin in Koblenz dabei und da hat noch nie jemand was gegen eigene Notizen im IT-Handbuch dabei. In Trier soll das anders sein, denn da ist keine einzige Notiz im Buch erlaubt. Dieser ganze Thread bestätigt doch meine These, daß jegliche Modifikation des Tabellenbuches ein Risiko birgt. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob es denn nun besser sei, das Buch mit Zusatzinformationen jeglicher Art zu füllen - oder halt nicht. Letztlich ist das eine Frage der Risiko-Einschätzung und -bereitschaft. Ich würde es niemals riskieren, wegen eines modifizierten Tabellenbuches von einer Prüfung ausgeschlossen zu werden. Ob berechtigt oder nicht, das bleibt sich in den Auswirkungen zunächst einmal völlig gleich. Und ich würde - auf der anderen Seite - als Prüfungsaufsicht ganz bestimmt viel Ärger machen, falls ich ein solches "Werk" bemerke. gruss, timmi
26. April 200421 j Wie schon in ungezählten anderen Threads (wie z.B. >diesem hier< - beliebige andere lassen sich mit Hilfe der Suchfunktion leicht auffinden) gesagt, handhabt jede IHK das nach eigenem Gutdünken. Es mag zwar lustig anzuschauen sein, was bei IHK X zur Prüfung Y erlaubt war, hilft aber für eine spätere Prüfung kaum weiter, da sich dort wieder einiges geändert haben kann... Wer also wissen will, was in der eigenen Prüfung (das kann von IHK zu IHK und von Prüfungstermin zu Prüfungstermin anders sein!) gilt, sollte sich rechtzeitig auf geeignetem Weg (Anruf, Email, Nachfrage bei BS-Lehrer, der PA-Mitglied ist, ... ) bei seiner IHK informieren, was in seiner Prüfung gilt.
27. April 200421 j Original geschrieben von IngH Wie schon in ungezählten anderen Threads (...) gesagt, handhabt jede IHK das nach eigenem Gutdünken. [...] Wer also wissen will, was in der eigenen Prüfung (...) gilt, sollte sich rechtzeitig auf geeignetem Weg (... ) bei seiner IHK informieren, was in seiner Prüfung gilt. ... und sich das schriftlich geben lassen. Und selbst dann ist noch nicht gewährleistet, daß die Prüfungsaufsicht ein modifiziertes Tabellenbuch durchgehen läßt. Für mich als PA-Mitglied ist höchstes Ziel die Chancengleichheit aller. Das ist meiner Meinung nach wirklich nur mit einem jungfräulichen Buch zu garantieren. Wie gesagt: Es ist und bleibt eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. gruß, timmi
28. April 200421 j Also wenn schon auf meiner Prüfungseinladung (IHK München) steht, dass handschriftliche Notizen nicht beanstandet werden gehe ich mal davon aus, dass der PA da nichts sagen kann. Manche bei uns haben wirklich jedes freie Fleckchen genutzt. Außerdem braucht man die Notizen, wenn man sie einmal ins Tabellenbuch geschrieben hat, eh nicht mehr, weil man's dann nämlich kann. Ergo auch eine Form der Prüfungsvorbereitung, die unsere BS-Lehrer in jeder Form unterstützen. Däni
28. April 200421 j Hi, um auch nochmal meinen Senf dazu zu geben, bei uns in Augsburg (Bayrisch-Schwaben) sind "handschriftliche Notizen" ausdrücklich verboten. Das Schlimmste, das uns passieren kann ist, dass die Aufsicht uns das (erlaubte) Tabellenbuch wegnehmen könnte. (in dem die Notizen drin stehen) Ergo -> nehm ich noch ein leeres mit Ich denke, wenn man schon rein langt, muss man dann einfach frech genug sein!
29. April 200421 j ...dass die Aufsicht uns das (erlaubte) Tabellenbuch wegnehmen könnte... ohh ihr leichtgläubigen armen verirrten seelen. imho sind für mich nicht passende einträge ein unerlaubtes hilfsmittel -> betrugsversuch -> ich nehme dein buch und du den ausgang.
29. April 200421 j ohh ihr leichtgläubigen armen verirrten seelen. imho sind für mich nicht passende einträge ein unerlaubtes hilfsmittel -> betrugsversuch -> ich nehme dein buch und du den ausgang. und was ist ein "nicht passender eintrag"? das ist ja wohl ermessen der aufsicht. und da ich (auch nach jahrelangem training) beschämenderweise immer noch nicht hellsehen kann, ist es mir nicht möglich vor der prüfung zu erfahren was in meinem tabellenbuch stehen darf (abgesehen von den schwammigen angaben der ihk). also, entweder ganz klare vorgaben - meinetwegen auch ein klares "nein" für notizen im tabellenbuch - oder das ganze ist und bleibt ein ratespiel auf unsere (prüflinge) kosten
29. April 200421 j *kopfschüttel* dieses thema wird jetzt schon xten-mal angesprochen. benutzt mal die boardsuche...
29. April 200421 j hajo! @DeusExMachina: genau deswegen bist du mit einem jungfräulichen buch auf der sicheren seite. alles andere ist halt mehr oder weniger riskant.
29. April 200421 j aber wenn ich vorher bei meiner ihk nachhöre und man sagt mir "fachliche ergänzungen sind erlaubt, nur keine kopien aus anderen büchern oder alten prüfungen" und ich halte mich daran und stelle einige tage vor der prüfung fest daß man mich dafür theoretisch der prüfung verweisen darf, dann stimmt imho irgendwas nicht. naja, jetzt ist eh zu spät. no risk nofun :cool:
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