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Ausbildungsvertrag


tine84

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Hallo Leute,

hab da mal ne Frage:

Ich beende (vorraussichtlich) am 21.6. mit der mündlichen Abschlußprüfung meine Ausbildung.

In meinem Ausbildungsvertrag steht das ich im letzten Ausbildungshalbjahr 9 Tage Urlaub habe. Nun wurde aber vor kurzem unserer Tarifvertrag geändert. Das hatte zur Folge das mir nun nur noch 5 Tage gewährt werden.

Dürfen die das so einfach machen? Immerhin habe ich ja was anderes unterschrieben. :confused:

Im Vertrag steht auch das meine Ausbildung bis zum 31.7 geht, allerdings steht auf der Rückseite das mit bestehen der Abschlußprüfung die Ausbildung beendet ist. Zum Urlaubsanspruch steht jedoch nichts drin.

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

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Im Vertrag steht auch das meine Ausbildung bis zum 31.7 geht, allerdings steht auf der Rückseite das mit bestehen der Abschlußprüfung die Ausbildung beendet ist. Zum Urlaubsanspruch steht jedoch nichts drin. Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Also wie Du schon richtig geschrieben hast, endet Deine Ausbildung mit Bestehen der Mündlichen, demnach also am 21.6. *Daumen drück*. Aber was Du jetzt wegen dem Urlaub wissen möchtest, versteh ich nicht so ganz. Du kannst die 5 Tage vorher nehmen oder sie werden Dir dann mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt, ganz wie Du möchtest. Wegen der Änderung müssen sich die Fachleute mal melden...

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Also wie Du schon richtig geschrieben hast, endet Deine Ausbildung mit Bestehen der Mündlichen, demnach also am 21.6. *Daumen drück*. Aber was Du jetzt wegen dem Urlaub wissen möchtest, versteh ich nicht so ganz. Du kannst die 5 Tage vorher nehmen oder sie werden Dir dann mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt, ganz wie Du möchtest. Wegen der Änderung müssen sich die Fachleute mal melden...

hey Saga :)

denke mal, das sie wissen will ob sie noch 9 Tage hat, so wie es auf ihrem Ausbildungsvertrag steht, oder ob sie nach dem neuem Tarifvertrag nur noch 5 Tage hat.

@tine:

Ich denke das dein Ausbildungsvertrag dem Tarifvertrag überwiegt, du solltest also eigentlich noch 9 tage haben.

Aber sicher bin ich mir da nicht. Frag doch mal in der Personalabteilung?

Hier bekommst du wahrscheinlich auch noch ein paar kompetentere antworten :D

lg

chris

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hey Saga :)

denke mal, das sie wissen will ob sie noch 9 Tage hat, so wie es auf ihrem Ausbildungsvertrag steht, oder ob sie nach dem neuem Tarifvertrag nur noch 5 Tage hat.

Naja, ich geh einfach mal davon aus, dass sie auch fragen wollte, ob sie den Urlaub nehmen muss oder nicht... :floet:

Ich war brav und hab mal ein bisschen gegooglet, so halbgare Aussagen mag ich nämlich auch nicht. Habe -ohne Garantie- folgendes gefunden:

Dauer des Tarifvertrages

In dem Tarifvertrag wird der Zeitpunkt seines Inkrafttretens bestimmt. Er endet üblicherweise durch Kündigung. Möglich ist ebenfalls ein einverständliches Aufheben des Vertrages durch die Parteien oder eine Beendigung durch Fristablauf.Endet der Tarifvertrag, gelten seine normativen Regelungen für die Arbeitsverhältnisse weiter, die während seiner Laufzeit bestanden haben (oder neu begründet worden sind), bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Ein solche Abmachung kann ein neuer Tarifvertrag sein. Wird der ursprüngliche Tarifvertrag nicht unmittelbar durch einen neuen abgelöst, ist eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse durch Einzelvertrag oder eine Betriebsvereinbarung möglich. Letztere können schlechtere Arbeitsbedingungen als der ursprüngliche Tarifvertrag vorsehen, denn nach seiner Beendigung gilt das Günstigkeitsprinzip nicht mehr.

http://www.hk24.de (nach "Tarifvertrag" suchen => erster Treffer. Direktlink ist ellenlang)

So, analog zu dem Text müssten Deine 9 Tage also weiter gelten, wenn ich das richtig lese. Es sei denn, Du hast einen neuen bekommen, der andere (in dem Fall für Dich schlechtere) Regelungen beinhaltet, die Du so akzeptiert hast.

Ich vertraue mal darauf, dass die Lobkö...äh, bimei hier reinschneit und uns aufklärt, ansonsten => Personalabteilung. ;)

Grüssle

Saga

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Hm, erstmal vielen Dank für deine Hilfe.

Die von der Personalabteilung haben mir ja gesagt das es jetzt so ist. Dummerweise hab ich vergessen gleich mal nachzufragen wie das mit dem Vertrag ist.

Werd mich da wohl mal an den Betriebsrat wenden.

Ich hoffe der nimmt sich ein bißchen Zeit für mich.

Ist schon ganz schön blöd, zumal ich den Urlaub schon geplant hatte...

Mist.

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In meinem Ausbildungsvertrag steht das ich im letzten Ausbildungshalbjahr 9 Tage Urlaub habe.

Erstmal hab ich Fragen:

Aus Deinem Nick schliesse ich, Du bist 1984 geboren, also volljährig?

Wie ist die Anzahl der Urlaubstage für die übrigen Ausbildungsjahre im Vetrag?

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Erstmal hab ich Fragen:

Aus Deinem Nick schliesse ich, Du bist 1984 geboren, also volljährig?

Wie ist die Anzahl der Urlaubstage für die übrigen Ausbildungsjahre im Vetrag?

richtig, 84 geboren.

Hatte sonst 26 Tage. Das Urlaubsjahr geht bei uns allerdings vom 01.04. bis zum 31.03. des folge Jahres.

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Hatte sonst 26 Tage. Das Urlaubsjahr geht bei uns allerdings vom 01.04. bis zum 31.03. des folge Jahres.

Ok, dann verstehe ich auch die vormals 9 Tage für April bis Juli, die im Vertrag stehen.

Die jetzt "angeblichen" 5 Tage sind rechnersich auch klar, wenn mit Änderung des Tarifvertrages nur noch gesetzlicher Mindesturlaub gewährt wird.

Kannst Du mir auch noch sagen, was für ein Tarifvertrag das ist? Und, ob er nur gekündigt oder ein neuer abgeschlossen wurde?

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es wurde ein neuer abgeschlossen,

soweit ich weiß ist es ein firmeninterner (Deutsche Post) und speziel für Azubis gültig.

Das ist ungünstig, für einzelne Unternehmen des Fachbereichs 10 der ver.di wurden Haustarife abgeschlossen, die durchaus abweichen können vom allgemein gültigen Tarifvertrag für Auszubildende.

Richtig ist erstmal, sollte der Tarifvertrag gekündigt und ein Haustarif abgeschlossen worden sein, der eben nur noch gesetzlichen Urlaubsanspruch enthält, gilt das auch für Dich und somit die 5 Tage.

Prüfen kannst Du das nur, wenn Du Einblick in den Tarifvertrag nimmst. Möglichkeiten sind über den Betriebsrat, die JAV (wenn vorhanden), die Personalabteilung (auch die müssen Dir die bestehenden Regelungen zeigen, da sie zum Arbeitsvertrag gehören) oder über ver.di zu gehen.

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