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Kann man sich befreien lassen nach der schriftlichen?


sandow

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Hallo,

ich wollte wissen, ob ich mich von meinem Betrieb befreien lassen kann. Ich habe die schriftliche geschrieben und mach jetzt noch die mündliche, danach bin ich fertig. könnte ich mich befreien lassen... ? das arbeitsklima ist z.z. ziemlich schlecht und übernommen werde ich auch nicht ;-(. halt das z.z. einfach net aus ... so kann ich irgendwie nicht arbeiten.

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"Sich von der Berufsschule befreien lassen" hab ich schon gehört aber doch nicht vom Arbeitgeber :eek: Du hast ein festes Arbeitsverhältnis bis zum letzten Tag, außerdem kriegst ja auch noch ein Ausbildungszeugnis vom AG. Was man individuell absprechen kann, weiss ich net.

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könnte ich mich befreien lassen... ?

Nein.

das arbeitsklima ist z.z. ziemlich schlecht und übernommen werde ich auch nicht ;-(. halt das z.z. einfach net aus ... so kann ich irgendwie nicht arbeiten.

Dann lass´ dich arbeitsunfähig schreiben. Das geht auch, wenn psychische Gründe vorliegen. Ist allerdings etwas schwieriger.

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das würde aber sicher meine beurteilung schmälern ....

Und eine Befreiung nicht ? ;)

Die Firma erfährt ohnehin nicht, warum du dich hast krankschreiben lassen, die bekommt nur ein Attest. Auf das Zeugnis darf das keine Auswirkungen haben. Wenn du eines bekommst und damit nicht einverstanden bist, musst du eine Nachbesserung einfordern.

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Hi Leutz, Hi sandow !

Natürlich haben die anderen Recht...

Du kannst dich nicht gleich nach der schriftlichen Prüfung befreien lassen !!

Aber, wenn du die mündliche Prüfung absolviert hast (die du ja demnächst haben wirst) und du deinen Schrieb in der Hand hälst, dass du die Prüfungen bestanden hast, dann ist die Ausbildung laut BBiG beendet und du mußt nicht mehr in deinen Betrieb !! (auch, wenn z.B. der 01.08.2004 im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsende drinn steht...)

Hier der Auszug aus dem BBiG:

BBiG § 14 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) usw...

Vielleicht bringt dir das ja was... :)

Gruß,

SE

P.S. Natürlich kann´s dann passieren, wie oben schon erwähnt, dass dir dein AG im Ausbildungszeugniss dann noch eins "reinwürgt"...kann ja passieren, wenn´s mit dem Chef zur Zeit eh nicht so besonders läuft ! Das wäre dann doof...also lieber nix erzwingen wollen und die paar Tage noch durchziehen !! :mod:

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Mein Tipp: Augen zu und durch. Denk einfach, das Gehalt ist Schmerzensgeld oder Aufwandsentschädigung. Und es sind nur noch ein paar Tage?! Da lohnt es sich nicht, in der schlechten Stimmung durch schlechte Vorschläge noch ein schlechtes Zeugnis zu provozieren. Mach zB mit dem Chef aus, dass du dich auf die Präsi vorbereitest, geh in ein einsames Büro mit Lappi und ein paar Büchern und mal schöne Folien.

LiGrü

Michael (Aussitzer)

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