nastassja1982 Geschrieben 30. Juni 2004 Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 Hallo erstmal, ist jetzt mein erster Beitrag in diesem Forum!!! Und zwar habe ich die Frage: Ich hab am 07.07 um 14.00 Uhr meine mündliche Prüfung, muss ich nun vorher in die Arbeit? Diejenigen, die um 9.00 Uhr haben müssen (logischerweise) ja auch nicht in die Arbeit. Vielleicht ist noch wichtig zu erwähnen, dass ich nicht übernommen werde, d.h. der Prüfungstag ist eh mein letzter Tag in meiner Firma! Würde es gerne wissen, hab auch schon meine Betreuerin gefragt, die weiß es nicht und mein Ausbilder ist zurzeit nicht erreichbar! Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Juni 2004 Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 Dem 1982 Deines Nicks entnehme ich, Du bist volljährig? Dann gilt für Dich: Nach Berufsbildungsgesetz muss der Arbeitgeber Dich nur für die Telnahme zur Prüfung freistellen: BBiG § 7 Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nastassja1982 Geschrieben 30. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 ja, richtig, bin volljährig :-) ok, danke für die Info. mal sehen, ich denk die sind bei uns in der Firma net so streng. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiemo Geschrieben 30. Juni 2004 Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 Bei uns im Betrieb ist es sogar so, dass die Prüflinge auch den Tag vor der mündlichen freigestellt bekommen. Ich weiss aber nicht ob es dafür ne gesetzliche Regelung gibt :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Juni 2004 Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 Bei uns im Betrieb ist es sogar so, dass die Prüflinge auch den Tag vor der mündlichen freigestellt bekommen. Ich weiss aber nicht ob es dafür ne gesetzliche Regelung gibt :confused: Gibt es, aber die gilt eben nur für Jugendliche (JArbSchG § 10) und die Freistellung am Tag vor der Prüfung gilt auch nur für den schriftlichen Teil. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiemo Geschrieben 30. Juni 2004 Teilen Geschrieben 30. Juni 2004 upps, dann haben die es bei mir wohl verrafft....sowohl mit dem alter wie auch mit der prüfung....aber is mir jetzt auch egal oder wir haben einfach eine abweichende, hausinterne regelung who knows? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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