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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi Leuet ich fange im August die Ausbildung zum FiSi an. Und möchte bald auch ausziehen. Würde ich bafög bekommen es ist meine 2. Ausbildung 1. ITA (schulisch) wenn ja wie hoch wäre da wie sieht es aus mit wohngeld? Könnt ihr mir helfen?

Hi Leuet ich fange im August die Ausbildung zum FiSi an. Und möchte bald auch ausziehen. Würde ich bafög bekommen es ist meine 2. Ausbildung 1. ITA (schulisch) wenn ja wie hoch wäre da wie sieht es aus mit wohngeld? Könnt ihr mir helfen?

Da wirst Du wohl Pech haben. BaFöG ist da nicht. Ich nehme ja mal an, dass Du diese 2. Ausbildung nun betrieblich machst. Dafür kriegst Du ein Azubi-Gehalt. Da ist keine weitere BaFöG mehr drin. Wenn es eine schulische Ausbildung ist wäre es mit viel Glück evtl. möglich. Da die Ausbildung aber nicht auf der 1. aufbaut sehe ich auch da schwarz (Ansonsten wäre es mit einer Sonderregelung vielleicht gegangen).

Inwieweit Du als Azubi dann Anspruch auf Wohngeld hast... Nun da verweise ich mal auf die Boardsuche. Wohngeldthreads hatten wir mehr als genug hier...

danke erstmal

aber wie sieht das aus mit Elternunabhängigem Bafög?

BAB ist von dem Einkommen deiner Eltern und von dem was du bekommst abhängig. Und Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern auch noch, wenn du noch keine 27 bist und weniger als 7460€ im Jahr verdienst. Vielleicht geben sie es dir ja. Kenne einige Leute wo die Eltern das so gemacht haben, einschließlich mich. Wohngeld wurde ja auch schon genannt.

Gruß soccer1981

Ab 18 Jahren hast du ein Recht darauf, dir das Kindergeld auszahlen zu lassen. Ist meines Wissens nur ein Anruf beim Aamt.

Von deinem Jahreseinkommen kannst du aber noch 920€ Werbungskosten abziehen. Wenn du meinst deine Werbungskosten liegen über 920€ dann musst du dies Nachweisen! (Z.B. weg zur Schule/Arbeitsplatz, Schulungen, usw.)

Wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, hast du leider keinen Anspruch auf BAB. Diese leidige Erfahrung musste ich damals auch machen :(

Achso? Auch wenn du bei der vorherigen Ausbildung kein BAB bezogen hast.

Gruß Soccer1981

BaföG gibts in jeglicher Form nur für Studenten.
Das stimmt so nicht. Ich habe eine Freundin die eine SCHULISCHE Ausbildug als Erzieherin gemacht hat. Die Eltern haben sehr wenig verdient, und da sie umziehen mußte, hat sie Bafög beantragt und auch bekommen. Während des Annerkennungsjahres, wo sie dann verdient hat, ist es Ihr aber drastisch gekürzt worden. Was bei Bafög und auch BAB immer zu beachten ist, was viele gar nicht bedenken, ist, dass man es zurückzahlen muss. Es wird zwar immer ein Teil erlassen, aber sicher nicht alles. Wohngeld und auch Kindergeld braucht man natürlich nicht zurückzahlen.

Bine

seit wann hat man denn mit 18 jahren ein recht darauf sich das kindergeld auszahlen zu lassen?

also meines wissens nach liegt das allein im ermessen deiner eltern ob sie dir das geben oder nicht, aber zwingen kann sie keiner dazu (da gibt es kein gesetz oder ähnliches)!

oder sehe ich das falsch?

mfg

Das stimmt so nicht. Ich habe eine Freundin die eine SCHULISCHE Ausbildug als Erzieherin gemacht hat. Die Eltern haben sehr wenig verdient, und da sie umziehen mußte, hat sie Bafög beantragt und auch bekommen. Während des Annerkennungsjahres, wo sie dann verdient hat, ist es Ihr aber drastisch gekürzt worden. Was bei Bafög und auch BAB immer zu beachten ist, was viele gar nicht bedenken, ist, dass man es zurückzahlen muss. Es wird zwar immer ein Teil erlassen, aber sicher nicht alles. Wohngeld und auch Kindergeld braucht man natürlich nicht zurückzahlen.

Bine

BAB zahlst du auch nicht zurück. Nur BaföG.

Gruß soccer1981

Achso? Auch wenn du bei der vorherigen Ausbildung kein BAB bezogen hast.

Gruß Soccer1981

Ja, das hat nichts damit zu tun, ob man in der ersten Ausbildung BAB bezogen hat. Hat man eine Ausbildung abgeschlossen, besteht kein Anspruch mehr auf BAB. Ich finde diese Regelung ziemlich fragwürdig, naja.

Ja, das hat nichts damit zu tun, ob man in der ersten Ausbildung BAB bezogen hat. Hat man eine Ausbildung abgeschlossen, besteht kein Anspruch mehr auf BAB. Ich finde diese Regelung ziemlich fragwürdig, naja.

Das ist mir neu, aber ich musste mich auch nie damit auseinander setzen. Danke für die Info.

Gruß soccer1981

Kleiner Tip..wenn Du als Azubi Wohngeld beantragen willst musst Du vorher den Ablehnungsbescheid für BAB haben...

Dabei spielt das keine Rolle, ob Du das vorher schon weisst , daß Du kein BAB bekommst...die wollen das schriftlich..also..bevor Du Wohngeld beantragst..erst zur BAB Stelle und bescheinigen lassen, daß BAB für Dich nicht in Frage kommt..dann hast Du hinterher nicht das Problem, daß Du mit der Wohngeldfrist ins schleudern kommst, weil Dir die BAB Ablehnung fehlt ;)

Mit dem Antrag solltest du dich aber dann wirklich beeilen. Ich habe Oktober letzten Jahres mein BAB beantragt und warte noch immer auf den Bescheid. Okay, mir ists etwas komlizierter, aber 1 bis 3 Monate solltest du schon einplanen.

wohngeld wird wohl aber nur in den wenigsten fällen genehmigt....wenn beide elternteile arbeiten gehen kann man dat gerad knicken....

wohngeld wird wohl aber nur in den wenigsten fällen genehmigt....wenn beide elternteile arbeiten gehen kann man dat gerad knicken....

Hä, das is mir aber was ganz neues. Als ich die Anträge für Wohngeld gestellt habe, mußte ich lediglich mein Gehalt usw angeben, da war nichts von wegen Gehalt meiner Eltern (meine Eltern gehen beide arbeiten, und verdienen galub nicht schlecht).

seit wann hat man denn mit 18 jahren ein recht darauf sich das kindergeld auszahlen zu lassen?

also meines wissens nach liegt das allein im ermessen deiner eltern ob sie dir das geben oder nicht, aber zwingen kann sie keiner dazu (da gibt es kein gesetz oder ähnliches)!

oder sehe ich das falsch?

mfg

Auszahlung der Kindergeldes direkt an Euch

Wenn Eure Eltern - trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.) - nachhaltig keinen Unterhalt leisten bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf Euch entfallende Kindergeld auf Verlangen direkt an Euch auszahlen ("abzweigen").

Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn Eure Eltern Ihrer Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommen. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Eure Elten erhalten vor der Abzweigung Eures Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.

Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.

Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

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