13. Oktober 200421 j Im Wahlrecht heist es dazu: Die Stimmabgabe muss eindeutig erfolgen. (Hab ich vor Jahrhunderten mal in der Schule gelernt, wurde mir von einem Wahlleiter mündlich auch so bestätigt.) Korrekturen auf dem Stimmzettel sind demnach kein Problem, wenn sie eindeutig sind. Im Zweifelsfall wird der auszählende Wahlhelfer den fraglichen Stimmzettel dem Wahlhelfer zur Prüfung vorlegen. Die Eindeutigkeit ist natürlich bei deutlichem Ausstreichen gewährleistet. Allerdings dürfen auf einem Wahlzettel auch keine Markierungen irgendeiner Art erfolgen, durch die dieser einer Person zugeordnet werden könnte. Ein durchgestrichenes Feld kann als solche Markierung gedeutet werden. Im Zweifelsfall also lieber den Wahlzettel beim Wahlleiter "entwerten" lassen und gegen einen neuen eintauschen.
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