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Bedauern und Grund fehlt, schlimm ?


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Du hast kein Anrecht auf ein bedauernswertes Schreiben.

Du hast lediglich anspruch auf ein wohlwollendes und deinen weiteren Arbeitsweg nicht behindernd geschriebenes Zeugnis (nunja *g*), außerdem, seit einer richterlichen Entscheidung im afaik letzten Jahr, dass Recht auf eine wohlwollend klingende Abschiedsformel, bedauern muss deine Firma jedoch nicht äußern.

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Hab grad nochmal gegoogelt. Also ein Anrecht auf einen Schlusssatz a la "Wir wünschen Ihm für die Zukunft alles gute" ist doch nicht verpflichtend.

Ich werde zuhause gucken ob ich den Artikel für das entspr. Urteil finde, bisher hab ich nur diesen Link, der alles weitere Klären sollte:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Arbeitszeugnis/arbeitsrecht_arbeitszeugnis.html

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