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Software für Selbständige

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mich nebenbei Selbständig zu machen, und zwar so mit Internet Seiten gestaltung. Und da ich auch gerne Flash mit anbieten würde, sollte man ja schon eine legalle Version von Flash haben ;)

Daher würde ich gerne wissen, wo kriegt man als Selbständiger billig(er) die Software (z.b. Studio MX) her?

Hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen und Tips geben.

Billiger wirst du die meines wissens nach nicht bekommen. Du kannst sie aber dementsprechend absetzten bzw. abschreiben

Hallo,

da du diese Software als Produktivsystem einsetzt, bleibt dir nichts anderes übrig als den vollen Preis zu zahlen. Du willst ja mit Hilfe dieser SW dein Geld verdienen und so wollen die SW- Firmen ihren Anteil. Du kannst es aber, wie schon erwähnt, steuerlich absetzen und entweder ganz ansetzen oder auf 3 Jahre abschreiben, kommt auf den Anschaffungspreis an. Du musst also erst investieren, bevor du deine SW verkaufen oder anbieten kannst.

Ja das ich das absetzen kann weiss ich...

Dachte nur man könnte es irgendwie günstiger Kriegen, weil wenn Händler das Kaufen kriegen Sie das ja auch billiger und Verdienen mit dem Verkauf :)

Naja egal

Ja, wir wissen auch das Händler es billiger kriegen, aber die kaufen auch gleich mehrere Hunderte davon. ich glaube für deine Zwecke brauchst du nur eins. ;) Sorry, no chance

Ja so ein 1000er Pack wäre leicht übertrieben ;)

Tja..........du bist halt nicht Reseller, sondern Endkunde. Also bleibt dir nur der Angebotsvergleich der Einzelhändler. Und zwischen EK und VK der Einzelhändler liegt auch keine große Preisspanne.

Dachte nur man könnte es irgendwie günstiger Kriegen, weil wenn Händler das Kaufen kriegen Sie das ja auch billiger und Verdienen mit dem Verkauf :)

Der Händler erwirbt damit aber nicht automatisch eine Lizenz, die es ihm erlaubt, das Softwareprodukt selbst für den privaten oder kommerziellen Gebrauch zu verwenden, er kann mit der Software rein rechtlich nichts anderes anfangen, als sie weiterverkaufen, aber das nur am Rande. ;)

Was zum Beispiel an Entwicklungssoftware so teuer ist, ist der Teil der Lizenz, der es dir gestattet, mit dieser Software entwickelte Produkte zu verkaufen. Bei billigeren Alternativen oder Gratistools hast du diesen Teil oft nicht, was du daran sehen kannst, dass die Nutzung für kommerzielle Zwecke in der Lizenz ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Huch hast du mich jetzt erschreckt. Wer liest denn schon immer das kleingedruckte :D

Hab deinen Post 3x durchlesen müssen, bis ich endlich die Stelle mit billigere Alternativen gefunden hatte :)

Du kannst dir eventuell legal, eine gebrauchte alter Version kaufen, und dir dannn nur die Updatelizenz für die neue version holen, ist halt eine Rechensache.

ebay

als Alternative gibt es noch imemr Aktionen für Registierte user bei flashforum.de

Da gibts so oft Aktionen das man Flash oder andere Macromedia Produkte ca. 20%-30% günstiger bei bestimmten Händlern bekommt.

Davon mach ich auch ab und an gebrauch :OD

du kannst die software als Händler einkaufen und als Privatperson von dir selbst günstig abkaufen.

aber wie gesagt viel kommt da nich raus, weil der Einkaufspreis für Händler nicht wirklich viel über dem wiederverkaufspreis an Endkunden ist, vor allem nicht in der geringen Anzahl. sparste dir vielleicht n paar Euro.

Hallöchen!

Also, selbst wenn du für die Software den "Original"-Preis bezahlst, kannst du dir Geld von Vaterstaat im rahmen des Vorsteuerabzuges (Mehrwertsteueranteil) bzw. der Werbungskosten zurückholen.

Ich würde das günstigstes Angebot mit Rechnung (mit ausgewiesener Umsatzsteuer) nehmen.

Gruß

BSO

Also, selbst wenn du für die Software den "Original"-Preis bezahlst, kannst du dir Geld von Vaterstaat im rahmen des Vorsteuerabzuges (Mehrwertsteueranteil) bzw. der Werbungskosten zurückholen.

Zur Vollständigkeit:

Du kannst die Vorsteuer natürlich nur dann abziehen, wenn Du Umsatzsteuer bezahlen (abführen) musst. Es gibt eine Sonderregelung für Kleinunternehmer, nach der Umsatzsteuer nicht bezahlt werden muss, wenn man im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz macht. In einem solchen Fall muss/darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden, es kann aber auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Du kannst auf Antrag auf Deinen Sonderstatus als Kleinunternehmer verzichten. Das bringt aber nur dann etwas, wenn Deine Kunden selbst Unternehmer sind, oder Du wirklich(!) teure Investitionen tätigen musst.

Alle Klarheiten beseitigt?

Jochen

@Josa

THX für die Info. Wußte ich nicht.

Dann kannst du meiner Meinung nach die Kosten der Software aber immernoch als Betriebsausgaben absetzen.

Gruß

BSO

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