Zum Inhalt springen

Recht bei Ausbildungsverträgen


Tom3

Empfohlene Beiträge

ja, aber danach darfst Du keine weitere Ausbildung in diesem Beruf anfangen.

Das ist IMHO falsch, man kann dann nur für den entstanden Schaden (Kosten des Azubis bis dahin) haftbar gemacht werden(schadenersatzpflichtig). Jedoch kommt es dann auch immer darauf an, warum der Betrieb verlassen wurde, bei unzumutbaren Zuständen entfällt auch dieses Recht des AG.

Ich bezweifle jedoch, dass der Großteil der Betriebe juristische Schritte einleiten wird gegen einen "4 Wochen" Azubi. Nach 2 Jahren sieht das dann bestimmt anderes aus.

Dir kann erst mal keiner verbieten eine Ausbildung zweimal anzufangen, wenn Du die erste nicht abgeschlossen hast.

Meine generelle Meinung:

Also ich finde es auch in Ordnung, wenn man sich zwischen mehreren Betrieben entscheidet und erst mal den ersten Vertrag unterschreibt den man zwischen die Finger bekommt, alles andere wäre ja schön blöd. Man sollte nur so fair sein und sich mindestens drei Monate vorher entschieden haben, damit evt. andere noch eine Chance haben.

An alle, nur weil ein Azubi absagt, bedeutet dies nicht, dass die Firmen einen anderen dafür einstellen, es muss erst mal jemand gefunden werden. In vielen Fällen sind die Bewerber für den entsprechenden Betrieb nicht geeignet. Man nimmt anderen keinen Ausbildungsplatz weg, sondern die Chance berücksichtigt zu werden. Außerdem liegt es meistens an mangelnder Qualifikation oder persönlichen Eigenschaften, wenn man keinen Ausbildungsplatz bekommt und nicht an 4 Leuten die sich zwischen Verträgen am letzten Tag entscheiden.

Einem das mega schlechte Gewissen einzureden finde ich nicht in Ordnung, weil es einfach nicht der Realität entspricht. Jedoch finde ich das oben beschriebene Handeln auch nicht in Ordnung.

Gruß

Aq!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist IMHO falsch
Nein, das ist korrekt. Ich selber wollte gerne mit meiner Familie nach Mecklenburg Vorpommern ziehen, aber mein Ausbildungsbetrieb wollte keinen Aufhebungsvertrag machen, und ich hätte meine Ausbildung nicht weitermachen dürfen wenn ich selber gekündigt hätte, und ich hätte sie auch nicht neu anfangen dürfen. Klar kann man in der Probezeit einfach kündigen, ohne einen Grund anzugeben, aber man darf die selbe Ausbildung dann nicht noch mal anfangen.

Bine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, das ist korrekt. Ich selber wollte gerne mit meiner Familie nach Mecklenburg Vorpommern ziehen, aber mein Ausbildungsbetrieb wollte keinen Aufhebungsvertrag machen, und ich hätte meine Ausbildung nicht weitermachen dürfen wenn ich selber gekündigt hätte, und ich hätte sie auch nicht neu anfangen dürfen. Klar kann man in der Probezeit einfach kündigen, ohne einen Grund anzugeben, aber man darf die selbe Ausbildung dann nicht noch mal anfangen.

Bine

In deinem Fall sicherlich korrekt gelaufen, allgemeingültig ist die Aussage IMHO nicht.

Mal ein bissel gegoogelt:

Nach BBiG §15 Abs. 2 Nr. 1 kann man aus wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Eine Klausel, dass man diese Ausbilung dann nicht mehr beginnen darf gibt es nicht, wie bei Abs. 2 Nr. 2.

Allerdings greift dann §16 der angesprochene Schadensersatz.

Irgendwie muss man ja kündigen können und seine Ausbildung irgendwo neu beginnen oder weitermachen, wenn der alte Betrieb nur Mist mit einem macht.

Gruß

Aq!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, das ist korrekt.

BBiG § 15 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit

ausbilden lassen will.

Also nur bei §15(2)2 gilt ist deine Aussage richtig. Hat man einen anderen Grund, als die Berufsaufgabe, kann man auch wieder wo anders anfangen.

Pönk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also nur bei §15(2)2 gilt ist deine Aussage richtig. Hat man einen anderen Grund, als die Berufsaufgabe, kann man auch wieder wo anders anfangen.

Pönk

Es scheint sogar die Möglichkeit zu geben auch die Berufausbildung wieder neu anzufangen, auch wenn nach §15(2)2 gekündigt wurde, diesen Eindruck erhält man wenn man nen bissel bei der DGB und Verdi das Forum durchsucht. Allerdings kann man dann wohl voll für die entstanden Ausbildungskosten des alten Betriebes haftbar gemacht werden und ich denke, dass kann sich irgendwie keiner leisten...

Meine das auch so in der BS gelernt zu haben.

Allerdings sollte immer ein Aufhebungsvertag vorher angestrebt werden.

Einen Azubi zu behalten, der unbedingt weg will, hat meist sowieso keinen Sinn.

Gruß Aq!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich weiß dass ich damals mit meiner zuständigen IHK telefoniert habe. Und folgendes:

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit

ausbilden lassen will.

kann man auch so auslegen, dass man nur künden darf, wenn man den Beruf aufgeben will, sobald man aus der Probezeit raus ist. Das bedeutet aber nicht dass man in der Probezeit kündigen kann, und den Beruf wo anders lernen kann, sondern nur, dass man keinen Grund angeben muss. Ich habe damals alles versucht, und es mag sein dass man eine IHK findet der es egal ist. Aber das sollte man lieber vorher abklären, sonst steht man ziemlich auf dem Schlauch.

Bine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich weiß dass ich damals mit meiner zuständigen IHK telefoniert habe. Und folgendes: kann man auch so auslegen, dass man nur künden darf, wenn man den Beruf aufgeben will, sobald man aus der Probezeit raus ist. Das bedeutet aber nicht dass man in der Probezeit kündigen kann, und den Beruf wo anders lernen kann, sondern nur, dass man keinen Grund angeben muss. Ich habe damals alles versucht, und es mag sein dass man eine IHK findet der es egal ist. Aber das sollte man lieber vorher abklären, sonst steht man ziemlich auf dem Schlauch.

Bine

Sicherlich solte man sich vorher erkundigen!

Jedoch würde ich in diesem Fall auch immer die zuständige Gewerkschaft um Rat fragen, zumindest bei solchen Situationen sollte man sich immer von zwei Stellen beraten lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, ich habe in einem Betrieb gelernt wo es nur zwei Leute gab plus eine geringfügig beschäftigte Reinigungskraft und mich. Da war nichts mit Gewerkschaft!

Sabine

Du kannst Dich dennoch dort beraten lassen, unabhängig ob die Gewerkschaft in irgendeiner Form für Dich sonst zuständig ist.

Wenn Du Mitglied wirst (~5€/Monat), wirst Du bei Gericht auch noch kostenlos vertreten.

Gruß

Aq!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Ich habe Anfang Dezember bei einer Firma X einen Vertrag unterschrieben! Nun habe ich aber die Möglichkeit bei meiner "traumfirma Y" einen Vertrag zu unterschreiben. Dafür fahre ich nächste woche, einen sehr weiten weg dorthin. Darf ich diesen vertrag unterschreiben, obwohl ich den anderen vertrag noch nicht gekündigt habe? Rein rechtlich!!

nachdem ich den Vertrag nächste woche dann bei der "Traumfirma Y" unterschrieben habe, rufe ich direkt bei der Firma X an und kündige den Vertrag. Das heisst es bleibt genug zeit einen Nachfolger zu finden! Ich möchste also nicht sammeln, sondern aber ein Angebot von meiner Traumfrima das ich jetzt annehmen möchte. Aber ist es rechtlich in Ordnung zwei verträge zu unterzeichnen?

Mfg

evil123

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...