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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich habe morgen ein Bewerbungsgespräch für einen Ausbildungsplatz ab sofort.

Hab gestern erst meine Bewerbung hingeschickt und wurde bereits heute eingeladen.

Problem dabei ist jetzt, dass ich zusätzlich zur Zeit noch in einem Auswahlverfahren (2.Runde) für nächstes Jahr bin.

Was tun wenn mir der erste Arbeitgeber nun noch diese Woche eine Stellung anbietet, ich aber vom 2.Arbeitgeber noch keine Information habe, aber bei einem positiven Bescheid auf jedem Fall lieber zu diesem wollte.

Könnte ich jetzt die Stellung annehmen und bei einem positiven Bescheid vom zweiten Arbeitgeber einfach sofort wieder kündigen bzw. halt in der Zeit bis zum 1.9.2005?

Ja, darst Du, wenn Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Dir macht. Sonst nicht, weil Du nicht zwei Mal die selber Ausbildung anfangen darfst.

Gruß, Sabine

Also müsste das extra ausgehandelt werden, und ich müsste den Arbeitgeber danach fragen? In diesem Fall müsste ich ihn ja über meine Absicht aufklären und er würde mich wohl kaum einstellen ;)

Und allgemein gibt es eine Regelung die es untersagt, zweimal die selbe Ausbildung zu beginnen?

Und allgemein gibt es eine Regelung die es untersagt, zweimal die selbe Ausbildung zu beginnen?

Davon habe ich ja noch nie etwas gehört. Natürlich kann man 2 Mal dieselbe Ausbidlung beginnen. Was sollten denn sonst die Leute denen es im Betrieb nicht gefällt machen? Sollen die einfach ne andere Ausbildung machen?

Also wir haben welche in der Klasse die schon 2 ten Mal die Ausbidlung anfangen.

Und allgemein gibt es eine Regelung die es untersagt, zweimal die selbe Ausbildung zu beginnen?

Quelle BBiG § 15 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Siehe Punkt 2.2. Also nur wer nach der Probezeit kündigt (Aufhebungsvertrag ist etwas anderes) und keinen wichtigen Grund hat, der muss sich einen neuen Beruf suchen.

Pönk

Als ich vor vier Jahren meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, war es möglich mehrere Ausbildungsverträge abzuschließen ohne, dass man alle einhalten muss. Sprich erstmal überall unterschreiben und dann den Besten nehmen.

Wüßte nicht, dass sich in letzter Zeit daran etwas geändert hat, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

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