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Änderungen zu den Musterlösungen


Empfohlene Beiträge

Ich kriege gerade eben die freigegebenen Änderungen zu den Musterlösungen rein. Da heisst es u.a. bei IT im Fach WISO:

Aufgabe 1: 1 und 6 und 7 und "immer richtig" (statt 5), jeweils in beliebiger Reihenfolge.

Aufgabe 4: 1-4-6 oder 1-4-5 oder 1-5-6 oder 4-5-6, jeweils in beliebiger Reihenfolge.

Aufgabe 7: 1-4 oder 1-3 oder 3-4, jeweils in beliebiger Reihenfolge.

Kommentieren kann ich das nicht, da ich nicht mehr als diesen kargen Text dazu vorliegen habe.

gruss, timmi

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Aufgabe 1.:

Welche der folgenden Unterlagen muss eine Bewerbung enthalten. Tragen Sie die Ziffern von vier zutreffenden Unterlagen in die Kästchen ein.

1. Anschreiben

2. Lohnsteuerkarte

3. Sozialversicherungsnachweis

4. Polizeiliches Führungszeugnis

5. Prüfungszeugnis (IHK)

6. Aktuelles Lichtbild

7. Lebenslauf

8. Geburtsurkunde

9. Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Aufgabe 4:

Welche der folgenden Aufgaben treffen auf eine Aktiengesellschaft (AG) zu?

Tragen Sie die Ziffern von drei zutreffenden Unterlagen in die Kästchen ein.

1. Sie kann von einer Person gegründet werden.

2. Die Satzung muß nicht notariell beurkundet werden.

3. Das gezeichnete Kapital muß mindestens 25.000,00 Euro betragen.

4. Aktien können an der Börse gehandelt werden.

5. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.

6. Sie entsteht als juristische Peron mit der Eintragung in das Handelsregister.

Aufgabe 7:

Welche der folgenden Aussagen treffen auf den Haustarifvertrag zu?

Tragen Sie die Ziffern von zwei zutreffenden Unterlagen in die Kästchen ein.

1. wurde zwischen der ... GmbH und einer Gewerkschaft geschlossen

2. gilt auch für die Beschäftigten anderer Unternehmen in dieser Branche.

3. gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder in der ... GmbH.

4. gilt nur für eine bestimmte Laufzeit.

5. kann vor Ablauf nicht gekündigt werden.

So Timmi, nun sach was.

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Hat sich bei einer schrifftlichen Bewerbung so eingebürgert. Ein "MUSS" ist es sicherlich nicht. Heutzutage kann mann sich ja auch per MAil bewerben, würde dann aber bei Interesse der Firma immer noch eine schrifftliche Bewerbung vorlegen, welche auch ein Lichtbild enthält. Wenn bei dieser Frage drei Antworten gefordert sind, sind Anschreiben, Lebenslauf und Lichtbild auch die einzig logischen Antworten, alles andere wäre totaler Blödsinn.

Wenn da in der Prüfung etwas von 4 Antworten stand, musste dass natürlich korrigiert werden. War garantiert für die Prüflinge irreführend.

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  • 4 Wochen später...

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