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Selbständiger FIAE > Quellcodeabgabe an Auftraggeber


UlliTD

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Hallo!

Als selbständiger FIAE...

Ein Beispiel:

Ein Auftragnehmer beauftragt den FIAE Software zu erstellen. Diesen Code möchte er zur "freien Verwendung". Also Rechte daran haben wie Verkauf (sowohl der reinen lauffähigen Software als auch dem Code), Verändern und Nutzen.

Nu entwicklen die FIAE normalerweise Software um dann nur die Laufzeitversion weiterzugeben. Das kostet dann pro Entwicklung oder Stunde x Euro.

Wie sollte man aber bezüglich Preis mit obiger Variante vorgehen. Schließlich werden ein ganze Menge Rechte eingeräumt, die normalerweise nicht weitergegeben werden. Wieviel Prozent beispielsweise Aufschlag auf den Preis x?

Oder welche Arten bietet Ihr an!?

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richtet sich bei mir beispielsweise danach, wie oft ich die software ansonsten evtl selbst vertreiben könnte (bei individuallösungen also in der regel wohl eher wenig bis gar nich, je nachdem wie gravierend individuelle anpassungen ausfallen oder firmeninterna tangieren).

geht man davon aus, daß man eine weitgehend individuell erstellte software mit vergleichsweise geringen weiteren anpassungen weitere 10 mal verscherbeln könnte, wenn man die rechte an den quellen behielte, fällt bei abgabe der quellen und der damit verbundenen rechte zwangsläufig eine entsprechend hohe forderung zusammen, um die abgabe der rechte zu kompensieren.

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Hallo!

Als selbständiger FIAE...

Ein Beispiel:

...Nu entwicklen die FIAE normalerweise Software um dann nur die Laufzeitversion weiterzugeben. Das kostet dann pro Entwicklung oder Stunde x Euro.

...

Das mag bei Mini-Programmen so sein, also die CD-Verwaltung für den Nachbarn. Bei mir (Versicherungen, Vereine) gehört der Code immer uns, sofern für uns entwickelt wird. Ausnahmen sind Standardsoftware wie MS, SAP oder (seltene) Kaufkomponenten. Entwickler bekommen trotzdem nur "normalen Satz pro Stunde".

Eine Stufe höher wird ein Schuh daraus: Firma entwickelt System. Verkauft System - in Laufzeitumgebung. Vermarktet dieses System auch an andere. Das ist ok. Dann zahlt die kaufende Firma a) Lizenzen und B) Anpassung pro Stunde.

Verständlich?

Michael

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