Veröffentlicht 13. Januar 200520 j Hallo, ich habe bei der IHK eine Lehrzeitverkürzung von 3 auf 2 1/2 Jahre beantragt. Dies wurde gestern genehmigt. Im März habe ich Zwischenprüfung. Muss ich diese mit einem bestimmten Notenschnitt bestehen damit die Lehrzeitverkürzung auch weiter gilt oder ist dies unabhängig nach dem Motto "genehmigt ist genehmigt"?
13. Januar 200520 j Das Ergebnis der ZP ist dabei voellig unerheblich. Wichtig ist die grundsaetzliche Teilnahme an der Zwischenpruefung. Einige Betriebe machen eine Verkuerzung vom Ergebnis der ZP abhaengig, aber das ist betriebsintern und dann erfolgt die Beantragung der Verkuerzung bei der zustaendigen IHK auch erst nach Bekanntwerden des ZP-Ergebnisses. Wenn Du also bereits den Antrag duch hast, dann wird Dein Ergebnis bei der ZP keinen Einfluss darauf haben, ob es doch wieder 3 Jahre werden, oder ob die Verkuerzung bestehen bleibt.
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