Veröffentlicht 3. Februar 200520 j Ich habe am Freitag meine Abschlussprüfung bestanden, aber die Zusage von meiner Firma bekommen, dass ich übernommen werde. Normalerweise endet ja das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung. Bin ich danach automatisch Angestellter (da mit ja vom Betrieb nicht gekündigt wurde), oder bin ich derzeit nicht beschäftigt (arbeite nämlich mit meinem 2 mit-Azubis die auch bestanden haben bisher die ganze Woche normal weiter)? Wäre dankbar wenn da mal jemand was zu sagen könnte, denn ich fühle mich im Moment so ohne Vertrag etwas merkwürdig.
3. Februar 200520 j Ja, Du bist jetzt Angestellter. Wenn der Betrieb Dir nach der Abschlussprüfung weiter Arbeiten gibt haben sie Dich damit angestellt. Du solltest jedoch mal über Gehalt etc. reden, oder ist das bereits im Vorfeld geklärt worden. Gruß, Sabine
3. Februar 200520 j Bin ich danach automatisch Angestellter (da mit ja vom Betrieb nicht gekündigt wurde), Anmerkung dazu: Dein Betrieb muss Dich nach Beendigung der Ausbildung nicht kündigen, ein Ausbildungsvertrag ist von vornherein "befrÃstet". oder bin ich derzeit nicht beschäftigt (arbeite nämlich mit meinem 2 mit-Azubis die auch bestanden haben bisher die ganze Woche normal weiter)? Rechtliche Grundlage: BBiG § 17 Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
3. Februar 200520 j jop, deshalb lass dich nicht ********en wenn sie euch bis zum eigentlichen datum des endes eurer ausbildung nur als azubis weiterbezahlen, manche machen bzw. versuchen sowas um Geld zu sparen.
3. Februar 200520 j wenn sie euch bis zum eigentlichen datum des endes eurer ausbildung nur als azubis weiterbezahlen, manche machen bzw. versuchen sowas um Geld zu sparen. Ähm. Das Ausbildungsverhältnis ist mit bestehen der Prüfung beendet. Das Datum auf dem Ausbildungsvertrag zählt dann nicht mehr. Frank
3. Februar 200520 j Ähm. Das Ausbildungsverhältnis ist mit bestehen der Prüfung beendet. Das Datum auf dem Ausbildungsvertrag zählt dann nicht mehr. Das wissen aber nicht alle Chefs. Bzw. tun manche so, als ob sie es nicht wüssten.
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