Veröffentlicht 30. Oktober 200123 j Hallo Leute, hat jemand Erfahrung damit, ob ein Betrieb der Verkürzung zustimmen MUSS, oder nur kann? Was wären Gründe für ein Ablehnen. Rein formell kann jeder mit Abitur die Ausbildung ja um ein ganzes Jahr verkürzen. Ohne Rücksicht auf Noten in der Berufsschule. Daher könnte ja ein Betrieb nichts einzuwenden haben, da man ja verkürzt wegen des Abis. Gruss, Jens
30. Oktober 200123 j Tach, der Betrieb muß definitiv nicht zustimmen, allerdings weiß ich nicht ob ein arbeiten im Betrieb, der gegen eine Zustimmung war, danach so angenehm ist. Ich hab selber auch um 1 Jahr verkürzt, geht auch schon bei begonnener Ausbildung in der Regel ohne Probleme. Gruß Terran Marine
30. Oktober 200123 j Tach zurück, das ist gut, dass der Betrieb nicht zustimmen muss. Nun zum arbeiten...ich weiss auch nicht, ob es für einen Betrieb angenehm ist, mit einem Auszubildenden zusammen zu arbeiten, dem man um die Verkürzung gebracht hat ;-) Auf jeden Fall muss der Ausbilder doch auf der Zusatzvereinbarung unterschreiben, oder nicht? Was, wenn er dieses nicht tut. Ist das einklagbar? Gruss, Jens
30. Oktober 200123 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von JensCornely: <STRONG>Hallo Leute, hat jemand Erfahrung damit, ob ein Betrieb der Verkürzung zustimmen MUSS, oder nur kann? Was wären Gründe für ein Ablehnen. </STRONG>
30. Oktober 200123 j hi meines wissens nach mußt du ein schreiben ausfüllen (lassen), in dem dir bescheinigt wird, daß die die dir kenntnisse noch felhen, vermittelt werden (vom betrieb). von daher sehe ich es als schwierig an, ohne die zustimmung des betriebes die prüfung vorzuziehen. die verkürzung um ein jahr, weil man abi hat geht nur, wenn man das im ausbildungsvertrag so regelt (als ovor antritt er prüfung). danach ist das definitiv nicht möglich (würde mich jetzt wunder, wenn das geht.) nach beginn kannst du nur noch deine prüfung vorziehen (um ein halbes jahr). unabhängig, ob du abi hast oder nicht. aber das kann auch von ihk zu ihk unterschiedlich geregelt sein.
30. Oktober 200123 j @Chiren: Hier gibt es so ein Formular, welches "Zusatzvereinbarung zum bestehenden Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz" oder so ähnlich heisst. Damit sollte es auch WÄHREND einer Ausbildung möglich sein vorzuziehen, da es ja eine naachträgliche Zusatzvereinbarung ist. Jens
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