Veröffentlicht 2. Juni 200520 j Hi zusammen! Der Titel verräts eigentlich schon, hat man in irgendeiner Form ein Mitbestimmungsrecht was die Wahl der Berufschule angeht? Sascha
2. Juni 200520 j Kannst anner anderen Berufsschule einen Gastschulantrantrag(?) stellen, die müssen dann zustimmen, das du da hin darfst, dann musst du bei der eigentlichn BS nen Antrag stellen, das se dem zustimmen und alles muss natürlich begründet sein. So in etwa müsste das gehen
2. Juni 200520 j Hallo b0bb0r, Aha, die Begründung wäre, dass mir das soziale Umfeld (um es mal höflich auszudrücken) mir an der eigentlichen Schule nicht gefallen würde. Sascha
2. Juni 200520 j Hi, ich hätte damals zum BKM nach Meschede gemusst und bin aber auf dem b.i.b. in Paderborn gewesen. Die Zwischen- und die Abschlussprüfung habe ich damals aber in Meschede schreiben müssen. Ich habe auch keinen Antrag stellen müssen, dass ich zu einer anderen BS gehe. Gruß vplus
2. Juni 200520 j Ich habe zwei Monate nach Berufsschulbeginn in Absprache mit meinen Betrieb die BS gewechselt, da in der zweiten ein besseres Lernumfeld herrschte (35 Schüler pro Klasse in der alten BS / 16 in der neuen). Ich habe damals die neue BS angerufen und gefragt, ob ich mal einen Tag zum Schnuppern kommen darf. Das war auch kein Problem. Danach haben wir mich von der alten BS abgemeldet (mit dem Wechsel als Begründung) und an der neuen BS angemeldet. War ganz problemlos. Da Schulrecht aber Ländersache ist, weiß ich nicht, wie das anderswo geregelt ist. Ich komme aus NRW.
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