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Schule verweigert die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung


Empfohlene Beiträge

Zum Verkuerzen gilt der bereits o.g. §45 BBiG 2005.

Zur Verkuerzung werden Betrieb und Berufsschule befragt. Die Entscheidung ueber das Verkuerzen faellt allein Deine zustaendige IHK.

Entscheidend sind Deine Leistungen in der Ausbildung.

(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

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