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p490

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  1. Also, dass die Beschäftigungszeit unter 25 nicht angerechnet wird, ist längst passé; wurde aber ja schon angesprochen. Die Anstellung nach der Ausbildung ist ein eigenständiger Vertrag. Nun kann man bei der Kündigungsfrist natürlich argumentieren, ob die "Vorzeit" (also Ausbildung)angerechnet wird; das kann bei direkten Anschlüssen auch der Fall sein. aber der AG kann Dich ja eh nicht halten und das weiß er auch. Warum sollte er einen unmotivierten AN denn noch beschäftigen und ihm Geld zahlen? Setz die Kündigung nochmal auf, solange nicht geschehen und lass Sie ihm nochmal zukommen. Wenns "hart auf hart kommt" gehe ich auch davon aus, dass nach 2 Wochen Kündigungsfreist "alles vorbei ist". Gruß p490
  2. Obs ne Abmahnung erstmal gibt oder nicht sei dahingestellt. Weil ein Streit dazu geführt hat, dass der Azubi offensichtlich als Protest der Arbeit fernbleibt kann wohl als wichtiger Grund angesehen werden. ABER: Hier hilft das Ausschlußverfahren. Abmahnung gibts als Antwort nicht und alles andere macht hier einfach gar keinen Sinn (4 Wochen später kanns kein wichtiger Grund mehr sein). Also bleibt Antwort 4 als einzig mögliche und damit richtige Antwort.
  3. Das kann man auch benutzen soweit ich weiss. Ich machs immer "per Hand". 1) Nach der Softwareinstallation die Datenbank mit "startup migrate" starten 2) Unter rdbms das Skript catpatch.sql als SYS laufen lassen (über SQL*Plus mit @%oracle_home%\rdbms\admin\catpatch.sql) 3) Logs überprüfen 4) Datenbank öffnen 5) Unter rdbms alle Objekte rekompilieren, also das Skript utlrp.sql als SYS laufen lassen (über SQL*Plus mit @%oracle_home%\rdbms\admin\utlrp.sql) Wenn man das öfters macht, hat man ein Skript für die Vorgänge. Aber generell gilt: Lies vorher das README. Deswegen heißt es so. Auch wenn man die Datei besser secret.txt nennen sollte; dann würden die Leute da reinschauen. Gruß Andreas
  4. Security Spezialist <-> Einstiegsgehalt (Berufseinsteiger) Also ein eingestiegener Spezialist? Sorry, dass ich mir das Lachen nicht verkneifen kann, aber das sind zwei Gegensätze, die nicht funktionieren. Wenn ich ein "Spezialist" bin, kann ich kein Berufseinsteiger sein...
  5. STOP. Du willst ein Update! Also musst Du zwangsläufig in ein Verzeichnis schreiben, in dem es schon Daten gibt. Die vorhandene Software soll ja ein Update erfahren. Ist doch eigentlich logisch. Außerdem: VOR DEM UPDATE MÜSSEN ALLE ORACLE DIENSTE BEENDET WERDEN. Da darf im services.msc nichts mehr laufen. Bei der Installation wirst Du nach dem "OracleHome" gefragt. Klick einfach mal in das Auswahlfenster rein. Dort kannst Du das vorhandene OracleHome auswählen. Dann wird auch das bisherige Installationsverzeichnis eingetragen. Das muss halt beides übereinstimmen. Neues OracleHome mit altem Installationsverzeichnis funktioniert nicht. Nach dem Update muss auch die Datenbank geupdatet werden. Dazu muss z.B. die Datenbank im "Migrationsmodus" gestartet werden. Nur Software alleine funktioniert so nicht...
  6. Häh? Wenn sie hin ist, kommst nicht an die Daten, aber dann isses ja doch übel...egal. Isses ne Seagate und ist die Platte recht neu? Dann ist evtl. die Firmware hin. Da hat Seagate momentan wohl extreme Probleme. Ansonsten helfen PCInspector oder GetDataBack, wenn "versehentlich" die FAT defekt ist, also das Dateisystem völlig zerschossen ist und die Platte angeblich leer. Habe schonmal meinen USB Stick versehentlich bei einer WinXP-Installation formatiert. Wurde auch alles wieder korrekt widerhergestellt.
  7. ich habe nur anhand der alten prüfungen gelernt. 1,5 tage. 99% in wiso und insgesamt ne 2 im schriftlichen. gutes kosten-/nutzenverhältnis würde ich sagen. aber ich muss anmerken, dass ich nen bwl-vordiplom habe und mir das betriebswirtschafliche halt keine probleme bereitet hat...
  8. hallo?!? es geht dem AG nicht darum, dass man zum BUND muss. genau dasselbe gilt, wenn man zivildienst macht. man ist halt 9 monate (oder sinds noch 10?) nicht da. punkt. vielfach ists gar so, dass man froh sein muss als mann überhaupt eine ausbildungsstelle zu bekommen, wenn man seinen dienst noch nicht geleistet hat. das ist quasi die erste frage, die mir damals immer gestellt wurde und es kam einem wirklich so vor, als wenn man schon alleine deswegen schon gleich wieder gehen dürfte (das gilt natürlich primär für abiturienten, da die wenn um die ausbildungsstelle geht i.d.r. schon gemustert sind). es ist leider in der praxis oft so, dass die AG so reagieren. man kann natürlich glück haben, dass nach der prüfung der bedarf gerade nicht da ist. aber zurückstellen lassen kann man sich wegen einer arbeitsstelle leider nicht. nur während der ausbildung ist das möglich. ansonsten würden ja nur arbeitslose beim bund sein
  9. genau wie einmal angemerkt wurde: eine gesundschreibung gibt es nicht. wenn der AN sich gesundet fühlt und arbeiten gehen will, dann endet die krankschreibung mit der wiederaufnahme der arbeit (falls der AG nichts dagegen hat). der versicherungsschutz ist gegeben. siehe z.B.: http://www.forum-jobline.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2005/05072006.html oder http://www.learn-line.nrw.de/angebote/personal/krankschreibung.htm
  10. nochmal: ob und wie ich mich vom berufschulunterricht befreien lassen kann ist länderspezifisch geregelt. das ist von bundesland zu bundesland verschieden. es gibt bundesländer da geht das, wenn man schon eine abgeschlossene ausbildung hat. in anderen ist wohl teilweise die "abwahl" von fächern möglich und in anderen geht das gar nicht. dort muss man in die bs ohne wenn und aber. wie schwer ist es eigentlich eine suchmaschine zu nutzen und sich die entsprechenden vorschriften der länder anzuschaun?
  11. normalerweise müssen viele regelrecht darum kämpfen, dass der ag diese vorgehensweise unterstützt. wenn man es angeboten bekommt, sollte man dies tun und dies sage ich aus meinen persönlichen erfahrungen. es gibt nichts, was man in den 2 jahren nicht lernen kann, was man ansonsten in 3 tut. für die prüfungen sehe ich da absolut kein problem. ansonsten schau einfach mal durch das board (stichwort: boardsuche). du bist nicht der erste und wirst nicht der letzte sein, der diese frage stellt.
  12. also wenn sich jemand so etwas ansehen will, ist es doch wohl kein problem sich irgendwo zu registrieren. i am sorry, aber jeder der schreit "ist mir zu aufwendig", dem war es offensichtlich nicht zu aufwendig, dass man sich hier registriert, um seine meinung kund zu tun. die leute haben eher generell was gegen das registrieren und dann kann man das ehrlich sagen. aber dann "hat man halt pech gehabt". my 2 cent.
  13. zu 1) Ja zu 2) Dann lern mal mit der Boardsuche oder google umgehen, dann kannst Du Dir solche Fragen selbst beantworten. http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ weil keiner hier z.b. weiß bei welcher Krankenkasse Du bist und wie hoch deren Beitragssatz ist. Sollten aber um und bei 370 € sein (bei 13% Beitragssatz). Das Du ledig und nicht verheiratet bist habe ich einfach mal so angenommen. Monatliches Bruttogehalt: 470.00 € Lohnsteuer: 0.00 € Kirchensteuer: 0.00 € Solidaritätszuschlag: 0.00 € Krankenversicherung: 34.78 € Pflegeversicherung: 4.00 € Rentenversicherung: 45.83 € Arbeitslosenversicherung: 15.28 € Monatliches Nettogehalt: 370.13 € P.S. wieso gibt es den Führerschein ab 17 mit Auflagen, wenn man dann doch wieder Ausnahmen der Auflagen zuläßt? Verstehe einer die Politiker...
  14. Na, sicherlich darf man mittlerweile in D mit den entsprechend genannten Auflagen ein Auto bewegen, aber ich denke mal, dass auf dem Weg zur Arbiet sicherlich nicht die genannte notwendige Begleitperson "zum Spass" mitfährt.
  15. Lerninhalte in den einzelnen Lehrjahren sind in jedem Bundesland verschieden. Kann also keiner beantworten. Ich denke, dass es auf alle Fälle sinniger ist, dass erste Lehrjahr "auszulassen". Der Stoff ist um vieles einfacher, gerade in der BWL, aber es sind natürlich Grundlagen auf die man aufbaut. Also schnell nachholen. Man sollte schon deswegen nicht das letzte Lehrjahr auslassen: Am Ende des dritten tritt die allgemeine Lernphase für die Schüler ein. Vielleicht trifft man sich mal zusammen, um Stoff für die Prüfung durchzugehen oder sonstiges. Alle sind jedenfalls dabei sich auf die Prüfung vorzubereiten. Wenn man kurz vor der Prüfung noch mit den Schülern im 2. Lehrjahr hängt, interessiert die anderen die Prüfung nicht. Man müßte also "Gleichgesinnte" finden etc. Denke schon alleine deswegen sollte man tunlichst das erste Lehrjahr überspringen.
  16. na, unter 325 werdens nicht werden. ansonten muss der AG ja beide anteile zur sv übernehmen
  17. ?!? Du bist steuerpflichtig für die erhaltene Geldleistung und nicht für die erbrachte Arbeitsleistung. Der Lohn wird versteuert und nicht die Arbeit. Kein Lohn, keine Steuer. Woher hast den den Unfug?
  18. Wenn Dein Betrieb Dir das erlaubt, dann mach es! Du wirst in der BS hoffnunglos unterfordert sein. Das bisschen was dort für die Abschlussprüfung interessant ist, bekommst Du auch in den beiden letzten Lehrjahren vermittelt. Ich habe für die Abschlussprüfung nur an Hand alter Prüfungen 1 Tag gelernt und damit locker durchgekommen (allerdings nicht Anwendungsentwicklung). Meine Voraussetzungen sind ähnlich gewesen: Grundstudium (allerdings BWL) und Abi. Leider konnte ich nicht verkürzen, auch wenn ich es gerne gemacht hätte...
  19. Einen generellen Rechtsanspruch auf ALG hat man bei einem Aufhebungsvertrag auch nicht. Es heißt in Deinem Text Sicherlich spitzfindig, aber am Anfang des Ganzen steht eine "normale" Kündigung des AG. Das diese von beiden gewollt wird, ist ja nicht offensichtlich für Außenstehende. Ich würde im Umkehrschluß denken, dass bei einer "Nicht-Klage" das Ganze einvernehmlich ist und damit Sperrfrist droht. Aber wie dem auch sei: In der Praxis kommt es wohl zu keinerlei Sperrfristen bei einer normalen Kündigung und "Nicht-Klage" dagegen. Auch bei Aufhebungsverträgen soll die allgemeine Regelung sein, dass Abfindungen angerechnet werden und solange kein ALG bezogen wird. Nennt sich dann "Ruhezeit", d.h. der Anspruch ruht. Dieser Zeitraum muss ja keine 12 Wochen betragen, weshalb es ebend nicht zu einer "Sperrfrist" kommt.
  20. Ok, das ist natürlich einzusehen. Natürlich macht ein stures Weiterarbeiten keinen / kaum Sinn, wenn man nur als "Luft" behandelt wird. Einfach nur hingehen und 8 Stunden vor sich Löcher in die Luft starren will man ja auch nicht. Ich habe nach einem Gespräch auch erfahren, dass die Agentur für Arbeit auch nicht ganz so rigiede mit den Sperrfristen ist. Aufhebungsverträge ziehen vielfach nur eine "Ruhendzeit" nach sich, d.h. dass eine Abfindung angerechnet wird und für diese Zeit kein Arbietslosengeld oder nur vermindert gezahlt wird.
  21. Hoppala. Recht starket Tobak. Ich muss nach einer Kündigung sogar dagegen klagen, um 100% sicher zu sein, keine Sperrfrist zu bekommen? Na, hier lernt man echt was dazu.... @ Master-Tom: Wie hier schon mehrfach gesagt wurde, hätte der AG kaum eine Möglichkeit Dir zu "kündigen". Zwar könnte es möglich sein, dass er Dich loswird, aber dies sicherlich erst nachdem er selbst vors Arbeitsgericht zieht. Die Frage sei erlaubt, ob er dies für einen Azubi, der nur noch 6 Monate bleibt tun würde. [Letzten Satz gestrichen...]
  22. Hrhr, also ich würde schauen, dass ich sie regelmäßig unterschreiben lasse. Gut, eigentlich ist es Aufgabe des Ausbilders, dass regelmäßig zu kontrollieren etc., aber das wird vielfach nicht gemacht. Aber wenn Du am Ende der Ausbildung dem Ausbilder ca. 150 Wochenberichte hinknallst mit der Bitte "sie doch bis morgen zu unterschreiben, weil ich dann Prüfung habe" wirst Du entweder schallendes Gelächter ernten oder die Frage gestellt bekommen ob das Dein Ernst sein soll...
  23. Hast Du denn "KEIN Anspruch auf BAB" oder "Anspruch in Höhe von 0 Euro"? Ist leider nicht dasselbe (obwohl es erstmal aufs selbe rauskommt). Wenn Du nämlein "Anspruch in Höhe von 0 Euro" hast, brauchst Du auch kein Wohngeld beantragen. Die weisen Dir das ab, da Du ja generell Anspruch auf BAB hast. Klingt lustig, ist es aber nicht.
  24. Wichtig: Das Gewerbe darf nicht Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit sein (keine Beschäftigung über 18 h / Woche) und der Verdienst sollte nicht (weit) das Azubigehalt übersteigen; und Du darfst keine Angestellten haben (aber davon geh ich mal nicht aus). Ansonsten bist Du hauptberuflich selbstständig und Du müßtest dafür eigens eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse abschließen...
  25. BAB bzw. Kalkulation war bei den letzten Prüfungen immer mit dabei. Zumindest ein Handlungsschritt der 6...

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