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p490

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  1. Wieso hoffen? Diese Beschäftigungen werde ja vielfach sogar neben einer regulären Beschäftigung ausgeübt. Das sucht man sich also auch vielfach selber aus...
  2. full ack. es gibt halt keine "gerechtigkeit" bei der bezahlung. es gibt laue jobs für viel kohle und harte jobs für wenig kohle (und natürlich alles dazwischen). glück ist, wenn man einen der ersteren bekommt ^^
  3. Herje, dafür gibts ne eigene Seite von der Bundesknappschaft, die für die 400 € Jobs zuständig ist. www.minijobzentrale.de ich zitiere von dort mal frei: also bleibt alles wie gehabt, da dein durchschnitt wohl keine 400 € übersteigt, wenn ich dein posting richtig deute. also keine abzüge....
  4. absolut üblich und wie von wiggum dargelegt sind die ausbildung und die "reguläre beschäftigung" verschiedene vertragsverhältnisse. ich kanns zwar auch nicht wirklich nachvollziehen, weil der arbeitgeber ja in den "3 jahren probezeit" genug infos sammelt, um sich die einstellung zu überlegen, aber es ist dennoch in fast jedem vertrag so, dass die probezeit drin steht.
  5. gibts gar ne eigene seite vom ministerium zu... http://www.meister-bafoeg.info/
  6. normschrift ist ja auch keine "handschrift" in diesem sinne, sondern ein "ausfüllen mit schablone". ich habe selbst mal ein metallergrundpraktikum gemacht. da geht echt viel zeit für das ausfüllen der berichte bzw. erstellen von technischen zeichnungen drauf. setzt mal jeden einzelnen buchstaben mit der schablone an und malt den nach.... (d braucht man ja schon für das wort "berufschule" gut 30 sekunden oder mehr) [offtopic] vor allem, da man ja mit stiften arbeitet, deren "tinte" sich nicht löschen läßt. ist super, wenn ich um 00:30 ne fast fertige zeichnung verhaue, die am nächsten tag abgegeben werden muss. entweder man bekommt es mit einer rasierklinge hin das geradezubügeln oder man sitzt bis 03:30 *G* [/offtopic]
  7. ahhhhhhhhh, dachte ich mirs doch. dann ist das aber keine vorgabe der ihk, sondern eures betriebes. dann weißt du ja wo du dich beschweren kannst. ich denke mal, dass die ausbildungsverantwortlichen halt dieselben sind, deswegen auch die "einheitlichkeit" der berichtshefte...
  8. Das kenne ich eher von metallverarbeitenden Berufen, aber nicht aus der IT-Branche....
  9. Ich habe sogar nur "Berufschule" eingetragen an diesen Tagen *G*
  10. Quark. Wer sagt denn sowas? Das hat sich auch nach dem 01.01.05 nicht geändert. Wohngeld bekommst nur nicht, wenn Du Anspruch auf BAB oder anderes hast. Es reicht auch ein Anspruch in Höhe von "0" €. Das sind besonders blöde Fälle, wo man fürs eine (BAB) zu reich ist und dann das andere nicht bekommen darf. Schon seltsam, aber meine (damalige) Freundin hatte genau diesen Fall.
  11. tja, das ist der fluch eines admins. man tut und macht, dass alles rund läuft und wenn es es dann tut, selbst wenn man am tag kleineigkeiten erledigt wie hier und da drucker einrichten und anwendern zu helfen, dann denkt chefe "man ist überflüssig. ich würde alles kleinstens aufschreiben und nicht nur dass, was länger als 30 min dauert....
  12. Also die Tests für Unteroffiziere und Offiziere waren zu meiner Zeit völlig anders. Der für Uffze war nur 1 Tag, der andere insg. 3 Tage (na eher 2,5 Tage). Da es wie bei anderen Unternehmen ist, wird man nicht einfach einen "anderen" Test machen können. Wenn ich mich in einem Unternehmen auf eine Stelle bewerbe, dann frage ich auch nicht, ob ich einen anderen Einstellungstest machen kann und von anderen Leuten bewertet werde, als alle anderen Kandidaten. p.s. nochmal die frage: wo ist eigentlich dieses "neue zentrum"?
  13. okok, [ironie] du hast recht und ich hab meine ruhe [/ironie]
  14. Es gibt keine "Gesundschreibung"; der Arzt hat kein Formular, dass so heißt. In der Krankschreibung steht "voraussichtlich krank bis". Fühlt man sich arbeitsfähig, geht man einfach wieder zur Arbeit und gilt dann als "gesund". Die "Gesundschreibung" ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die gibt es nicht.
  15. Das stimmt so nicht. Auf dem Attest steht der Termin bis dem der AN voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Voraussichtlich! Nicht definitiv. Man kann natürlich jederzeit vorher schon wieder zur Arbeit erscheinen und gilt dann als arbeitsfähig. Sollte man aber dann merken, dass man sich zuviel zugemutet hat und wieder krank melden, muss man erneut einen gelben Schein vom Arzt haben. Beispiel: Man ist bis Freitag krankgeschrieben, geht aber Mittwoch wieder zur Arbeit. Mittwoch mittag fühlt man sich wieder schlecht. Dann kann man nicht mit Hinweis auf die eigentliche Krankschreibung wieder nach Hause gehen und bis Freitag fehlen, sondern man muss erneut zum Arzt und sich krank schreiben lassen!!! In diesem Fall, wenn sich durch die Wiederaufnahme der Arbeit evtl. eine Verschlimmerung des Zustandes ergibt, kann es evtl. dazu kommen, dass es Probleme mit der Versicherung gibt, da man dann eine gewisse Mitschuld hat. Das sollte aber die Ausnahme sein. In allen anderen Fällen ist man jederzeit versichert. Google einfach mal nach "krankschreibung arbeit": In allen arbeitsrechtlichen Foren wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz NICHT eingeschränkt ist.
  16. Also ich kann doch das 1-wöchige Projekt auch in 10-15 Seiten abhandeln, dann kann ich es mit Abstrichen auch in 15 min präsentieren. Ich kann diese Logik echt nicht nachvollziehen. Bei der Doku wird auch sinnvoll gekürzt bzw. muss sinnvoll gekürzt werden, damit man die Rahmenbedingungen der Prüfung einhält und bei der Präsi sagen die dann "sollt ihr nicht tun, weils nicht geht"? Verstehe wer will.... :floet:
  17. grundsätzlich hast du erstmal anspruch auf deinen urlaub. er ist schließlich genehmigt. natürlich kann der urlaub aus wichtigen betrieblichen gründen gestrichen werden. dann sollte der AG aber auch die entstandenen kosten für den AN übernehmen (buchung bzw. stornokosten für eine flugreise bzw. urlaubsreise in dem entsprechenden zeitraum). so kenne ich das jedenfalls. leider habe ich jedoch in den paar minuten keine gesetzliche regelung auf entschädigung in solchen fällen gefunden.
  18. naja, das berichtsheft muss geführt werden. ist nunmal so geregelt. seid doch froh, dass niemand eure ganzen rechtschreibfehler sehen wollte p.s. unsere wurden vor der prüfung zweimal eingesammelt, aber angesehen hat die sich wohl dennoch keiner *G*
  19. komisch. bei uns wars richtig alles, also das gesamtprojekt, zu präsentieren...
  20. Geht. Also natürlich isses stressig, aber schaffbar. Der Test am PC waren viele, viele verschiedene Aufgaben (Mathe). Natürlich in der Zeit nicht schaffbar. Die wollen wissen, wie man unter Stress arbeiten kann. Also lieber etwas langsamer und richtig, als viel und dafür alles falsch (am Besten ist natürlich viel und alles richtig ). Gesundheitstest ist ebenfalls schaffbar, wenn man körperlich einigermaßen fitt ist. Höchste Hürde ist der Psychotest. Da fallen 50% durch. Es werden allerdings nur so "allgemeine" Dinge gefragt: Warum will man zum Bund? Macht es einem was aus mit einer Waffe zu schiessen? (wer hier aber sagt, dass er "zum Ballern" zum Bund will hat schon verloren *G*) Würde man ins Ausland gehen? etc. Ich hab allerdings den 3-Tage Test in Köln gemacht. Glaube kaum, dass man als UA (also Unteroffizieranwärter) einen Offizierlehrgang macht, aber OK Während der Ausbildung kommt niemand ins Ausland. Erst wenn man "komplett" durch ist. Na, aber besser als nix oder? *G* Außerdem sinds dann ja 12,65 Monatsgehälter, wenn es Weihnachtsgeld gibt Aber Pflegeversicherung musst Du auch zahlen (ist aber sehr wenig). Übergangsgebührnisse in Höhe von 6 Monatsgehältern hört sich toll an, aber Du muss ja Steuern drauf zahlen. Zu meiner Zeit waren noch 12000 € steuerfrei, dass ist heute nicht mehr so. Alle Fortbildungen und Umschulungen werden definitiv nicht gezahlt. Du hast sowas wie ein "Konto". Du hast für Deine BFD(BerufsFörderungsDienst)-Maßnahmen ein bestimmte Höhe an Fördergeldern zur Verfügung. Ists alle, wars das mit Zahlung durch die Bundeswehr. Aber man kann davon schon einiges machen. Allerdings nicht im IT-Bereich. Bei Kosten von teilweise über 2500 € pro Lehrgangswoche sind keine 4 Kurse drin... "Abhauen" klingt lustig, aber DU kannst in den ersten 6 Monaten sagen, dass Dir der Job nicht zusagt. Ne Art Probezeit also. Deswegen wird man in der Zeit auch geringer entlohnt (wie ein Wehrpflichtiger). Bleibst Du wird die Differenz zu dem Gehalt als UA noch überwiesen. Ansonsten leistest Du ganz normal nur Deinen Wehrdienst die restlichen Monate.
  21. Lesen bildet... Die Befreiungsmöglichkeiten für die BS sind in den Schulgesetzen geregelt. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich (weil Bildung nunmal Ländersache ist). Somit sind auch die Bereiungsmodalitäten überall verschieden. Es gibt sogar Bundesländer in denen eine Befreiung vom BS-Unterricht NICHT möglich ist.
  22. uuuuuuuuuups. Leistungsvergleich bei ner BU, nicht bei der GKV. Hab ich doch glatt überlesen ^^. Denke auch, dass ne BU natürlich Sinn macht, aber Eile mit Weile. Wohl doch eher nach der Ausbildung, weil man währenddessen nicht wirklich Geld übrig hat *G*
  23. Ob jemand an der BS teilnehmen muss hängt vom jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes ab! So gibt es Bundesländer in denen man sich von der BS befreien lassen kann, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Bei anderen ist dem NICHT so. Dort ist eine Befreiung nicht möglich, sondern man wird auf alle Fälle berufschulpflichtig (war z.B. bei mir so). Ruf in dem Fall die IHK vor Ort an. Die sind dafür da solche Fragen genau zu beantworten.
  24. Also bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind 95% der Leistungen gleich (weil gesetzlich verankert). Es gibt nur am Rande einiges das abweicht, aber meist eher bei Sachen für Selbstständige oder dergleichen (das ist dann Satzungssache). Ein wirkliches Vergleichen ist also unnötig. Natürlich gibt es momentan ein "mehr an Wettbewerb". So bieten einige schon Zusatzversicherungen, die über den gesetzlichen Schutz hinaus gehen. Die sind aber extra kostenpflichtig. Da wird dann schon eher unterschieden. Sowohl bei den Leistungen als auch bei den Kosten. Dies geht aber über den gesetzlichen Schutz hinaus! Natürlich gibt es zudem auch immer mehr "Bonusprogramme" wie Hausarztprogramm oder dergleichen, so dass man evtl. die Praxisgebühr zurückerstattet bekommt oder sowas. Leider gibt es nach meinen Infos keine Vergleichsseite auf der die Leistungen oder Programme Berücksichtigung finden (dazu wäre es auch zuviel), sondern nur solche auf denen die Höhe der Sätze vergleichen wird. Meist wählen die Leute die billigste. Aber eigentlich bei einem Azubi nicht notwendig, da man ja eh nicht soviel verdient. Da macht ein Prozent mehr an Beiträge den Kohl nicht fett. *G* Was aber auch von den persönlichen Präferenzen abhängig ist. Es gibt so auch Personen, denen es wichtig ist, dass die Krankenkasse vor Ort einen persönlichen Ansprechpartner hat. Dies sind in vielen Orten dann aber nur die "Großen" wie die DAK, Barmer oder AOK. Anderen hingegen reicht es per Telefon oder Mail mit der KK in Kontakt zu treten. Dann kann man auch eine günstigere bzw. kleinere Kasse wählen.
  25. Hast Du ne Ahnung. Als Jurist kann er nur eine neutrale Aussage machen. Er verweigert Dir die Einsicht mit entsprechendem Paragraphen und Gesetz. Wenn Du das hast wirst Du doch wohl selbst lesen können oder? So verklausuliert sind die Gesetzestexte nun auch wieder nicht....

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