Veröffentlicht 22. September 200519 j Hallo liebe Forumsgemeinde, in der Neufassung des BBiG steht folgendes: Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.Quelle Hat jemand diese Übersetzung bereits erhalten? Und wenn ja, bei welcher IHK? Bei meiner zuständigen IHK (München & Oberbayern) komme ich mir am Telefon langsam wie bei "Asterix erobert Rom" im Haus das Verrückte macht vor.
23. September 200519 j Autor Hurra, ich hab den Zuständigen erreicht. Soweit der erfreuliche Teil. Die Zeugnisse sind an Übersetzungsbüros raus und nun dauert es wohl noch bis zur Winterprüfung, nach welcher für Prüflinge Sommer 2005 die Übersetzung schriftlich beantragt werden kann. Dann mach ich mir mal nen Termin im Notes, damit ich das nicht verpenne...
23. September 200519 j Wobei man vielleicht hinzufügen sollte, dass "Prüfungsbestehern" vor Einführung des neuen BBiG, die Bewilligung des Antrags verwehrt werden könnte. ;-)
26. September 200519 j Autor "Bestehern" oder mit Ausbildungsbeginn davor? Weil AP Sommer 2005 = nach BBiRefG.
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