26. Oktober 200520 j Wenn Ware geliefert wird, zu diesem Lieferschein aber erst ein Jahr später eine Rechnung an einen Kunden verschickt wird ist diese dann noch gültig oder gibt es da Fristen ab wann soetwas verjährt?
26. Oktober 200520 j Zitat IHK Stuttgart: http://www.stuttgart.ihk24.de Beispiele für die Regelverjährung: Lieferansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen, Ansprüche auf Erfüllung aus Aufträgen oder Dienstleistungsverträgen, Zahlungsansprüche aus sämtlichen Verträgen, Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen sofern diese nach dem 14. Dezember 2004 entstanden sind. Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, * in dem der Anspruch entstanden ist * und der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig davon, ob Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt, verjähren diese Ansprüche spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Beispiel: B liefert am 12. September 2003 an A bestellte Ware. Am 18. September 2003 stellt B der A diese Lieferung in Rechnung. A zahlt trotz mehrfacher Mahnschreiben, vom 28. Oktober 2003, 15. Dezember 2003, 23. Februar 2004 nicht. Die Verjährung des Zahlungsanspruchs von B beginnt am 31. Dezember 2003 zu laufen und würde am 31. Dezember 2006 enden. Mahnschreiben hemmen oder unterbrechen die Verjährung nicht .
26. Oktober 200520 j Google ist auch dein Freund Google: HGB Rechnung Verjährung war der erste Treffer
26. Oktober 200520 j Oder die Wirtschaftskunde im 1. Jahr an der Berufsschule. Da war das dran. Siehe auch die Diskussion um die Abschaffung der "unwichtigen" Fächer. gruß Menzemer
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.