Veröffentlicht 31. Oktober 200519 j Hallo, ich bin selbständig als Netzwerk-Designer und -administrator tätig. Nun möchte das Finanzamt meine Tätigkeit als gewerblich einstufen, meines Erachtens ohne Grund. Hat jemand ein Urteil parat, welches besagt, dass Netzwerkadministratoren freiberuflich sind? Zwar habe ich in den Gründerzeiten gelesen, dass das so sein soll, habe jedoch weder in Gesetzen noch in der Rechtsprechung belege dafür gefunden. Gruss Eckhard Pralle
31. Oktober 200519 j sag mir nur einen einzigen Grund, warum man einen Netzwerkadmin als freiberuflich einstufen soll. Er könnte vielleicht das Netzwerk künstlerisch anlegen
1. November 200519 j Hi einfach nur mal eine Definition von "Freiberuflich" :mod: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich Gruß Oz
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