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muss gh1 und gh2 wiederholen...


karl4ever

Empfohlene Beiträge

Unterschiedlich je nach IHK.

"Die bessere Note zählt" gibt es nicht.

Stimmt nicht ganz! Es kommt wie immer auf die IHK an!

Wenn WiSo bestanden wurde, kann man sich das in der Wiederholung anrechnen lassen. Kollege von mir ist Wiederholer und der muss nicht den WiSo Teil nochmal machen. Aber wie gesagt, dass ist Sache der IHK.

Gruß

Noodle

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Stimmt nicht ganz! Es kommt wie immer auf die IHK an!

Wenn WiSo bestanden wurde, kann man sich das in der Wiederholung anrechnen lassen. Kollege von mir ist Wiederholer und der muss nicht den WiSo Teil nochmal machen. Aber wie gesagt, dass ist Sache der IHK.

Nichts anderes hab ich geschrieben, lies bitte nochmal meine Antwort.

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Naja, weil du sagtest

"Die bessere Note zählt" gibt es nicht.

Ich will hier nicht stänkern oder Haare spalten, aber uns Azubis wird sehr häufig von vielen verschiedenen Leuten was anderes gesagt. Wir nehmen dann vieles als Gegeben an, negativ ode positiv und dann ist es am Ende doch ganz anders. Und dann können wir wieder alles vergessen weil wir den Zeitpunkt verpasst haben, uns anzumelden usw.

Daher wollte ich nur noch mal drauf hinweisen. Denn ""Die bessere Note zählt" gibt es nicht." kann man auch so verstehen, dass es egal ist ob man vorher WiSo bestanden hat oder nicht und deswegen generell das ganze nochmal machen muss.

Das war also nicht als Kritik gedacht.

Noodle

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Naja, weil du sagtest

"Die bessere Note zählt" gibt es nicht.

Daher wollte ich nur noch mal drauf hinweisen. Denn ""Die bessere Note zählt" gibt es nicht." kann man auch so verstehen, dass es egal ist ob man vorher WiSo bestanden hat oder nicht und deswegen generell das ganze nochmal machen muss.

Ok, nochmal zur Aufklärung, wie ich es gemeint habe (jeder Teil meiner Antwort bezieht sich lediglich auf den gequoteten Teil der Frage):

1.Teilantwort: es ist unterschiedlich je nach IHK, ob man bei Bestehen von bspw. Wiso den Teil Wiso ebenfalls wiederholen muss. Daher: bei der zuständigen IHK erkundigen, um sicher zu sein.

2. Teilantwort: Muss man einen bereits im ersten Anlauf bestandenen Teil wiederholen, kann man sich anschliessend nicht aussuchen, ob man das erste "Bestanden" oder das zweite "Bestanden" (oder das dritte...) werten lassen möchte.

Das war also nicht als Kritik gedacht.

Hab ich auch nicht so verstanden. :) Werde mich auch bemühen, mich das nächste Mal gründlicher auszudrücken. ;)

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Wenn du nur die GH1 und GH2 nicht bestanden hast, musst du auch nur diese beiden nachholen. Kannst Wiso aber auch freiwillig nachholen, dann wird aber egal welches Ergebnis die Nachholprüfung gewertet. Weiß das weil ich auch durch GH1 und GH2 gefallen bin... Also dann...

Afaik ist das IHK-abhängig.

Hier bei mir ist es angeblich so, dass man nur den Teil wiederholen muss wo man versagt hat (also GH1 ODER GH2 oder eben beide).

Bei anderen IHKs muss man schonmal die gesamte Theoretische neuschreiben...

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