Veröffentlicht 19. November 200519 j Hallo, ich habe da mal eine Aufgabe aus einem Übungsbuch, bei der ich mir über die gegebene Lösung nicht ganz sicher bin. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Unternehmen in Hamburg kauf bei einem Unternehmen in München Druckpapier. 20.000 Blatt wurden bestellt. Die Lieferung erfolgt "ab Werk". Die Kosten betragen 214 Euro pro 1000 Blatt. Wie hoch ist die Rechnungssumme, wenn das Rollgeld jeweils 3 Euro und die Fracht 280 Euro je 10.000 Blatt kostet? Die Lösung: Warenwert 20*214 = 4280 + Rollgeld München - Bhf. München 2*3 = 6 + Fracht München - Hamburg 2*280 = 560 + Rollgeld Bhf. Hamburg zu mir 2*3 = 6 --------------------------------------- 4852 + MwSt. 16% 776,32 --------------------------------------- 5.628,32 ======= Meine Frage dazu: Wenn mir das Unternehmen einen Preis nennt, also die 214 Euro pro 1000 Blatt, dann muss der doch die Umsatzsteuer schon mit eingerechnet haben, oder? Es ist doch soweit ich weiß garnicht erlaubt, Preise ohne MwSt auszuzeichnen. Stimmt die Rechnung nun aber trotzdem oben? Muss die Umsatzsteuer auch auf das Rollgeld z.B. bezahlt werden? Wenn der Preis vom Unternehmen schon mit MwSt angegeben worden wäre, müsste ich dann auf die restlichen Kosten also trotzdem nochmal extra 16 % dazurechnen?
19. November 200519 j hallo, beträge im kaufmännischen verkehr sind preise grundsätzlich netto; also ohne ust. ust. muss auch auf nebenleistungen wie fracht, verpackung oder rollgeld gezahlt werden. die pflicht zur bruttopreisangabe besteht nur gegenüber privatkunden im einzelhandel, versandhandel und internet.
19. November 200519 j Rollgeld sind die Kosten, die der Transport der Ware von der Firma bis zum Quellbahnhof betragen bzw. vom Zielbahnhof bis zu mir. Die Kosten müssen bei dieser Aufgaben zwei mal zwei mal bezahlt werden, weil die Lieferung "ab Werk" erfolgt. Also muss er die Gebühren in Hamburg und in München zahlen. In den jeweiligen Standorten wird das auch zweimal berechnet, weil in der Aufgabe steht, dass das Rollgeld von 3 Euro nur für 10.000 Blatt gilt. Da er 20.000 bestellt hat, verdoppelt sich das also auch nochmal.
20. November 200519 j Hallo das ist jetzt aber keine Aufgabe die ein FiSi wissen/können muss oder? Sowas haben wir zumindest nicht im BWL Unterricht gemacht. Noodle
20. November 200519 j keine Ahnung. Sowas haben wir auch nicht gemacht, aber ich denke, du hast dir schonmal Prüfungsaufgaben angesehn und hast gemerkt, dass das nicht immer viel mit dem zu tun hat, was man im Unterricht gemacht hat. Is zumindest bei uns so... Das ist aus nem Übungsbuch für FISI und ITSE.
20. November 200519 j das ist jetzt aber keine Aufgabe die ein FiSi wissen/können muss oder? Doch. Ist eigentlich Thema.
20. November 200519 j Eine Bezugspreiskalkulation ist BWL-Standard. Das mit dem Rollgeld... naja. Gruß Menzemer
21. November 200519 j Listeneinkaufspreis und Listenverkaufspreis ist kein Problem für mich.. Ein bissi % Rechnen auch nicht um Steuern oder so abzu ziehen oder hin zu zu rechnen.. aber die Aufgabe da oben verwirrt mich irgendwie nur. Aber was solls. Morgen gehts auf die Schlachtbank, hilft alles nix mehr!
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