Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatten in einer schularbeit folgende frage

Frage:

Angenommen: Das Bundesamt für die Registrierung aller Millionäre setzt für die Arbeit 15 PC ein. Stellt es einen Bußgeldtatbestand dar, wenn es keinen internen Datenschutzbeauftragen bestellt?

Kann mir da jemand helfen???

Steht das irgendwo im Bundesdatenschutzgesetz???

Geschrieben

Kurz: Ja =)

Ich weiss es nun nicht genau.. aber ich denke sobald es mit Fremddaten rumhantiert braucht es einen Datenschutzbeauftragten... ;)

Die Anzahl der PCs ist meines Erachtens hierbei Gurke...

Edit:

Noch gesehn.. genaugenommen ... nein ^^

Denn es kann auch ein externer Beauftragter sein... kommt halt drauf an wie genau der Lehrer die Frage nimmt... woertlich genommen nein ... mit nem Wenn ... ansonsten siehe oben *G*

Geschrieben

Bundesbehörden (=öffentliche Stellen) sind dem Bundes- und/oder dem jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten unterstellt.

Sie benötigen deshalb keinen internen, wenn ich nichts falsch verstanden habe ;)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...