4. Dezember 200519 j Also besteht in der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis. Kündigung wird wirksam zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigung muss vorher (Kündigungsfrist) ausgesprochen werden. Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (und die Kündigung angenommen wurde, siehe Kündigungsschutz, Klage auf Arbeitsplatzerhalt usw, wenn die Kündigung vom AG ausging).
4. Dezember 200519 j Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1. Davor befinden wir uns in der Kündigungsfrist. http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird. Während dieses Zeitraums soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dem Arbeitgeber wird Gelegenheit gegeben, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Gilt auch im Umgekehrten Fall! Gruß Horse
4. Dezember 200519 j Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1.Sorry, wieder Denkfehler, nach dem 15.1. (unser Beispiel hier) besteht kein Arbeitsverhältnis mehr.
5. Dezember 200519 j Im ersten Beispiel von Jobware (Link irgendwo oben) ist es ja genauso aufgeführt: Wenn die Kündigung vor Ende des Jahres ausgesprochen wird, besteht der Anspruch nicht mehr. Das wäre auch vom Arbeitsgericht so entschieden worden. Damit dürfte die Sache doch klar sein. Aber: Der Threadersteller hat ja geschrieben, dass der volle Anspruch nur dann besteht, wenn er bis 31.12 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist. Also muss er nur einen Teil zurückzahlen, ich würde sagen 1/2 oder im schlechtesten Fall 1 Monat (also 1/24 oder 1/12).
5. Dezember 200519 j Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (...). Ist das jetzt ein allgemein so benutzter Ausdruck? Oder gibt es eine juristische Definition für den Ausdruck "ungekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ich habe das nämlich am Stammtisch (viele Einzelhändler dabei) in die Runde geworfen - und fast ebenso viele Meinungen wie Anwesende dazu gehört. gruss, timmi
5. Dezember 200519 j Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh. LG Bine Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt. Auch wenn der tatsaechliche Austritt erst 4 Wochen spaeter ist, erlischt der Anspruch laut Arbeitsvertrag.
5. Dezember 200519 j Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt. Woher beziehst Du Deine Interpretation des Ausdrucks "gekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ist das juristisch so abgesichert? Wo kann man das nachlesen? (s. meinen vorigen Post dazu) gruss, timmi
5. Dezember 200519 j Hier ist nochmal der Link von oben: http://www.jobware.de/ra/rf/wg/4.html In dem Artikel wird ein Beispiel gebracht. Diese Beispiel ist so nicht zu richtig. Wenn ich das Urteil lese: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=ae79940f31238231d32bb0ff7fc86210&nr=9145&pos=22&anz=67 dann geht es um den Austrittstermin. Dieser ist in diesem Falle aber erst am 15.01. Kommentare? Gruß Horse
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