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Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Empfohlene Antworten

Also besteht in der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis.

Kündigung wird wirksam zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Kündigung muss vorher (Kündigungsfrist) ausgesprochen werden.

Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (und die Kündigung angenommen wurde, siehe Kündigungsschutz, Klage auf Arbeitsplatzerhalt usw, wenn die Kündigung vom AG ausging).

Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1.

Davor befinden wir uns in der Kündigungsfrist.

http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html

Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird. Während dieses Zeitraums soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dem Arbeitgeber wird Gelegenheit gegeben, einen neuen Arbeitnehmer zu finden.

Gilt auch im Umgekehrten Fall!

Gruß

Horse

Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1.
Sorry, wieder Denkfehler, nach dem 15.1. (unser Beispiel hier) besteht kein Arbeitsverhältnis mehr.

da gebe ich Chief recht, das wollte ich auch grad sagen.

Im ersten Beispiel von Jobware (Link irgendwo oben) ist es ja genauso aufgeführt: Wenn die Kündigung vor Ende des Jahres ausgesprochen wird, besteht der Anspruch nicht mehr. Das wäre auch vom Arbeitsgericht so entschieden worden. Damit dürfte die Sache doch klar sein.

Aber: Der Threadersteller hat ja geschrieben, dass der volle Anspruch nur dann besteht, wenn er bis 31.12 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist. Also muss er nur einen Teil zurückzahlen, ich würde sagen 1/2 oder im schlechtesten Fall 1 Monat (also 1/24 oder 1/12).

Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (...).

Ist das jetzt ein allgemein so benutzter Ausdruck? Oder gibt es eine juristische Definition für den Ausdruck "ungekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ich habe das nämlich am Stammtisch (viele Einzelhändler dabei) in die Runde geworfen - und fast ebenso viele Meinungen wie Anwesende dazu gehört.

gruss, timmi

Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.

LG Bine

Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt. Auch wenn der tatsaechliche Austritt erst 4 Wochen spaeter ist, erlischt der Anspruch laut Arbeitsvertrag.

OK, ich nehme alles zurueck und behaupte das Gegenteil.

Gruss

Horse

:-)

Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt.

Woher beziehst Du Deine Interpretation des Ausdrucks "gekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ist das juristisch so abgesichert? Wo kann man das nachlesen? (s. meinen vorigen Post dazu)

gruss, timmi

Hier ist nochmal der Link von oben:

http://www.jobware.de/ra/rf/wg/4.html

In dem Artikel wird ein Beispiel gebracht. Diese Beispiel ist so nicht zu richtig.

Wenn ich das Urteil lese:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=ae79940f31238231d32bb0ff7fc86210&nr=9145&pos=22&anz=67

dann geht es um den Austrittstermin. Dieser ist in diesem Falle aber erst am 15.01.

Kommentare?

Gruß

Horse

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