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Wechsel des Arbeitsgebers + Wohnort. Wer zahlt BAB?


markus82

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Hallo, durch "interne Spannungen" wechsel ich nun meinen Arbeitgeber und somit auch den Wohnort. Wie sieht das denn mit der Ausbildungsbeihilfe (BAB) aus die ich bisher bekomme?

Hier mit die Fakten:

- Kündigung per Aufhebungsvertrag beim alten Arbeitgeber

- Umzug in ein anderes Bundesland (3 Monate hab ich aber noch meine alte Wohnung und wohne in der Zeit bei meiner Freundin im anderen Bundesland) Erst nach den 3 Monaten kann ich eine Wohnung da unten beziehen

- Meine Ausbildung geht quasi natlos über (nur die Ferien sind dazwischen), d.h. die Zeit wird mir angerechnet (Ausbildungsende wie beim alten Arbeitgeber)

- Meine Fahrtkosten erhöhen sich, bekomme ich die wieder?

Welches Arbeitsamt zahlt denn nun die BAB weiter? Das "alte", wo ich noch gemeldet bin? :confused:

Natürlich werd ich beim Arbeitsamt nachfragen, aber eure Meinungen und Erfahrungen sind unschlagbar. Wer weiß ob der arme Finanzbeamte den Durchblick hat :schlaf:

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Natürlich werd ich beim Arbeitsamt nachfragen, aber eure Meinungen und Erfahrungen sind unschlagbar. Wer weiß ob der arme Finanzbeamte den Durchblick hat :schlaf:

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, zahlt keiner mehr BAB, da BAB nur für die Erstausbildung gezahlt wird. Du müßtest dann z.B. Wohngeld im neuen Arbeitsort beantragen.

Allerdings steht meist dabei "Wer bereits eine berufliche Erstausbildung (auch an einer Berufsfachschule) abgeschlossen hat, kann keine Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen." und abgeschlossen ist die Erstausbildung ja nicht, oder?

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So, nach etlichen Telefonaten mit diversen Arbeitsagenturen bin ich kein bißchen schlauer. Kein Sachbearbeiter weiß bescheid wie sowas geregelt wird.

Kennt jemand die passenden Gesetzestexte dazu? Es kann doch nicht sein, dass ich keine Beihilfe mehr kriege nur weil keiner weiß wie das bearbeitet wird :eek

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Im Merkblatt für die BAB (erarbeitet durch den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) heißts:

Förderungsfähige Ausbildungen/berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Ausbildungen:

- betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

- abgeschlossener Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Stelle (Landwirtschaftskammern, -ämter, -ministerien) eingetragen ist

- nur die erste Ausbildung, u. U. für die zweite Ausbildung bei Abbruch der ersten Ausbildung

Ich gehe auch davon aus, dass nur die erste BAB i.S. von abgeschlossene BAB gefördert wird. Da Deine erste Ausbildung nicht beendet wurde, kannst Du also weiterhin BAB bekommen. Dann natürlich am neuen Arbeitsort.

Einfach BAB immer beantragen. Wenns durchgeht ok, wenn nicht beantragt man halt Wohngeld. Wohngeld bekommt man eh nur, wenn man keinen Anspruch auf BAB hat, und da brauchst eh den Ablehnungsbescheid vom BAB.

Das ist ja auch der Witz daran. Wohngeld bekommt man nicht, wenn man Anspruch auf BAB hat, aber dafür wird z.B. eine Zweitwohnung (Erstwohnsitz bei den Eltern) nur mit 90€ angerechnet. Das ich für 90 € nicht mal nen Monat aufm Zeltplatz bleiben kann zählt nicht. Damit hat man zwar Anrecht auf BAB, aber "in Höhe von 0€". Damit bekommt man dann kein Wohngeld. Da sind die Grenzen zwar höher, aber man hat ja schließlich Anrecht auf BAB. Wenn auch in Höhe von nullkommanix. <- Nicht lachen, ist meiner (damals noch) Freundin passiert.

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Danke für den Tipp mit dem Wohngeld. Ich habe mir heute die Unterlagen für den BAB-Antrag für den neuen Wohnort zuschicken lassen.

Telefonisch sowie persönlich konnte keines der 4 kontaktierten Arbeitsämter eine Auskunft geben! :confused:

Ich hoffe nun das meine "alte" Wohnung für die 3 Monate bezahlt wird, denn damit ich BAB beantragen kann muss ich mich im neuen Ort anmelden (wo ich keine eigene Wohnung habe).

Das klingt alles recht verwirrend aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas noch nicht vorgekommen ist :confused:

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Ich habe mich mittlerweile durch die Gesetztestexte gelesen und rausgefunden, dass meine Wohnung "nur" mit 64 EUR gefördert wird. D.h. mir werden nur die 64 EUR abgezogen, nicht die vollen Mietkosten. Der Bedarf von 133 EUR (da ich nicht im Haushalt meiner Eltern wohne) bleibt erhalten.

Also muss ich mich nach dem Umzug ummelden obwohl mein Hauptwohnsitz in der alten Stadt liegt sonst hab ich keinen Anspruch auf BAB, so sieht es das Gesetz vor.

Meine Umzugskosten werden auch nicht erstattet, da ich vorher ja in Ausbildung war. Dumm gelaufen :rolleyes:

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