Veröffentlicht 12. Januar 200619 j Mir hat ein bekannter erzählt, das man nach der ausbildung 60 % des gehaltes bekommt, was man rein theoretisch verdienen würde! stimmt das? mfg
12. Januar 200619 j :eek Nein das stimmt nicht... Meine Mit-Azubis (FiSi) die jetzt gerade fertig geworden sind mit der Ausbildung bekommen nur 300 Euro
12. Januar 200619 j Moin, also bei mir war das so: Der Bearbeiter vom AA meinte zumir, daß mir von dem Gehalt welches mein Chef mir gezahlt hätte, wenn ich denn übernommen geworden wäre, 50 % als Berechnungsgrundlage dient. Von diesem "50%-Gehalt" mußt du dann nochmals 40% abziehen. Grob überschlagen stimmte das auch. Bitte nagelt mich jetzt nicht darauf fest, es ist nämlich schon ein Weilchen her das Gespräch...
12. Januar 200619 j aber der mindestest satz wie bei harz 4 darf ja nicht unterschritten werden oder? also hab ich auf jeden fall 330 € für mich ?
12. Januar 200619 j Ich bin mir zwar ziemlich sicher, daß es einen Mindestbetrag gibt kann aber leider nicht sagen wie hoch der ist! Auch bin ich mir fast sicher, daß sich die Mindestbeträge von ALG I und ALG II unterscheiden... Am besten kann man das halt beim AA erfahren...:beagolisc
12. Januar 200619 j Hallo, beim Kumpel war das aber auch so ähnlich...also der hat eine Lehre als ITSE gemacht, wurde nach der Lehre nicht übernommen. Hat dann Zivi gemacht u danach war er arbeitlos u hat dann so ca. 60% oder so von dem bekommen, was er eigentlich im richtigen Berufsleben bekommen würde. Das war ca. vor 2J. Kann gut sein, dass sich das bis heute alles geändert hat, ALG 1 +2, HartzIV usw. Wenn man wirklich nach der Lehre nur 300EUR Arbeitslosengeld bekommt ist das ne Schweinerei...wie soll man davon Wohnung usw unterhalten können?!!! TzzzTzzzzzzz
12. Januar 200619 j Mir hat ein bekannter erzählt, das man nach der ausbildung 60 % des gehaltes bekommt, was man rein theoretisch verdienen würde! stimmt das? mfg nein, seit den letzten refomen ist es definitiv nur 60% des azubigehaltes. wer mehr braucht muss ALG 2, also hartz IV, beantragen. das "was wäre wenn"-gehalt gibts nicht mehr.
12. Januar 200619 j nein, seit den letzten refomen ist es definitiv nur 60% des azubigehaltes. wer mehr braucht muss ALG 2, also hartz IV, beantragen. das "was wäre wenn"-gehalt gibts nicht mehr. AHA. also ich verdiene im 2. Lehrjahr 328 EUR im dritten wird es nicht viel anders aussehen und das ich übernommen werde sieht auch schlecht aus, wenge AUftragsmangel usw. Nach dem Stand der Dinge würde ich dann knapp 200 EUR nur Arbeitslosengeld bekommen...wie soll ich denn damit über die Runden kommen....
12. Januar 200619 j AHA. also ich verdiene im 2. Lehrjahr 328 EUR im dritten wird es nicht viel anders aussehen und das ich übernommen werde sieht auch schlecht aus, wenge AUftragsmangel usw. Nach dem Stand der Dinge würde ich dann knapp 200 EUR nur Arbeitslosengeld bekommen...wie soll ich denn damit über die Runden kommen.... im 2.Lehrjahr 328EUR ... nicht wenig für FISI? :confused:
12. Januar 200619 j im 2.Lehrjahr 328EUR ... nicht wenig für FISI? FIAE =) im 1. Jahr waren 322 geil oder? u mein Wohnort ist noch 50km entfernt, also wenn ich kein BAB bekommen würde, dann könnte ich mir die Ausbildung nicht leisten....
12. Januar 200619 j Nach dem Stand der Dinge würde ich dann knapp 200 EUR nur Arbeitslosengeld bekommen...wie soll ich denn damit über die Runden kommen.... Im Prinzip hast du es doch schon selbst zitiert:wer mehr braucht muss ALG 2, also hartz IV, beantragen.
2. Februar 200619 j bedeutet dass ALG1 und dazu noch wohngeld ? welche reformen sind gemeint und wo kann ich da nachlesen ? sind die 65% vom letzten bruttogehalt ?
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