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Empfohlene Antworten

was die steuerliche und sozialversicherungrechtlich Behandlung von "Minijobs" angeht, google doch mal zu "IHK-Firmeninfo Geringfügige Beschäftigungen", da gibts bei der IHK Stuttgart einen netten Artikel.

Es gibt ne tolle Seite namens www.minijobzentrale.de , wurde glaube ich auch schon zitiert.

Dort heißt es:

Hauptberuf und Minijob.

Ab dem 1. April 2003 können Sie neben Ihrem Hauptberuf noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt. Ihr Arbeitgeber zahlt die für Minijobs üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet.

Auch eine Ausbildungsstelle gilt in diesem Zusammenhang auch als Hauptberuf , da diese sozialversicherungsrechtlich gleich zu werten sind.

Sorry, aber mehr als generelle Antworten sind nicht drin. Für mein dafürhalten ist es einfach besser, dass zu melden. Wenn Du die genaue Stelle brauchst in den Quellen, welche ich angegeben habe, mußt Du leider selbst suchen.....

seit wann kenn ich deine Ausbildungs und Tarifverträge? Aber kannst mir gerne eine kopie schicken, dann such ich selber ;)

Ich denke es werden ihm keine weiteren 1000Gesetze helfen, die ihm erlauben ein Imperium aufzuabauen und MS konkurrenz zu bieten, solang er nicht umgehen kann, seinem AG von all dem nix zu erzählen (müssen).

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