21. Februar 200619 j bezügl. eMails: Wie steht es derzeit gesetzlich gesehen mit vertraulichen Daten wie eMails in Betrieben? Dürfen diese für den Admin einsehbar sein? Dürfen diese auf dem Server gespeichert werden? Ich verstehe ja, dass spamverdächtige Nachrichten zurückgehalten werden um dann von Hand dem User zugeordnet werden, aber darf dabei das Postfach des Users einsehbar sein? Sprich Eingang, Ausgang und Adressen sind vom Admin sowie Azubi ohne auch nur irgendein Hindernis einzusehen? bezügl. Web-Verläufe: Dürfen Web-Verläufe vom Server geloggt werden, sodass diese später einsehbar sind? In diesem Fall speichert die Virus-Wall die gesamten Verläufe der zugreifenden IPs. Bin für jeden Tipp, besonders Gesetzestexte dankbar
21. Februar 200619 j Du solltest nach nicht danach fragen, ob E-Mails einsehbar sein dürfen, sondern ob der Admin oder ein andere Mitarbeiter die E-Mails einsehen darf. Die E-Mails liegen ja meistens unverschlüsselt auf dem Server und wer sich auskennt (normalerweise der Admin), kann natürlich auf die Mails zugreifen. Und was heißt ohne ein Hindernis? Ist das eingeben des root Passworts kein Hindernis?
21. Februar 200619 j Bitte lesen: http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/36262_33696.aspx http://www.bsi.de/gshb/index.htm
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