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merlin3011

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Moin zusammen

[...]Also nicht meinen eigenen verlauf sondern den Verlauf der Anwender auf diesem Rechner???

Haben sich deine Anwender mit so einer "Hinterherspionage" schriftlich einverstanden erklärt? Nein?

...na dann aber viel Spaß mit deinem Datenschutzbeauftragten! Sowas ist nur unter sehr engen Einschränkungen legal.

Viele Grüße,

m1

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Haben sich deine Anwender mit so einer "Hinterherspionage" schriftlich einverstanden erklärt?

Seit wann muß der Anwender damit Einverstanden sein?

Er muß schriftlich darüber Informiert worden sein daß z.b. Proxylogs (oder eben der "Verlauf") ausgewertet wird. Aber bitten um Erlaubnis muß der Arbeitgeber darum nicht.

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Seit wann muß der Anwender damit Einverstanden sein?

Er muß schriftlich darüber Informiert worden sein daß z.b. Proxylogs (oder eben der "Verlauf") ausgewertet wird[...]

Eine Auswertung von Proxylogs erfolgt in der Regel automatisch (maschinell) und anonymisiert, das herumschnüffeln von Admins im Verlaufsordner von Anwendern in der Regel nicht.

Die Auswertung solcher logfiles wie auch von sonstigen Daten auf personenbezogeneer Basis unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Da ich kein Jurist bin und keine Langeweile hab werd ich mir eine genaue Recherche dazu sparen und den geneigten Leser auf die Webseiten von www.zendas.de und www.bfdi.bund.de verweisen, ohne dir und dem Rest der Welt irgendwelche Paragrafen und Gesetzestexte um die Ohren zu hauen. Ein allgemeiner Hinweis auf Datenschutzbestimmungen erscheint mir jedoch beim Ausgangsposting (...nicht meinen eigenen verlauf sondern den Verlauf der Anwender... )angebracht.

Deine Eingangsfrage, seit wann solche Regelungen existieren kann ich dir leider nicht beatworten, interessiert mich aber auch recht wenig. :)

Dass zumindest die Veröffentlichung der personengebundenen Firmen-Email-Adresse eines Mitarbeiters zustimmungspflichtig ist kann ich dir mit Sicherheit sagen.

Viele Grüße,

m1

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