Leary Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 Hallo an alle! kurze frage. in meinem Antrag habe ich reingeschrieben das ich eine kurzdokumentation für den Kunden mit beilege. Ich habe jetzt insgesamt 3 Möglichkeiten dies zu realisieren bzw zu lassen. 1. Ich habe einen Anhang, in dem ich mit Screenshots die Konfiguration eines Clients durchgeführt habe (VPN Einwahl). Also IPSec usw und sofort. Dazu schreibe ich eine kurzdoku 2. o.g. Anhang fasse ich zu Anhang UND Kurzanleitung zusammen. Empfehlenswert? 3. Wir haben einen Servicevertrag mit der Firma und übernehmen sowieso den Support aller IT-Geräte. Von daher macht eine Kurzdoku u.U. gar keinen sinn. -> Weglassen mit dem Vermerk: "Da jedoch xxx einen Servicevertrag mit xxx unterhält, der den kompletten Support aller IT-Geräte beinhaltet, werden alle zukünftigen Arbeiten direkt von den Technikern der Firma xxx ausgeführt. Aus diesem Grund wird keine Kundendokumentation erstellt, da der IT-Manager direkt eingewiesen worden ist." was würdet ihr machen?
Leary Geschrieben 11. April 2006 Autor Geschrieben 11. April 2006 dazu kommt: kann die kurzdoku auch in englisch sein? der kunde versteht kein deutsch. Klingt komisch, is aber so.
timmi-bonn Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 dazu kommt: kann die kurzdoku auch in englisch sein? der kunde versteht kein deutsch.Eine zusätzliche "Kurzdoku" in Englisch kannst Du ruhig (mit kurzer Begründung vielleicht) in den Anhang packen. Aber die Projekt-Doku selbst muss in Deutsch geschrieben werden. Denn solange nix anderes angegeben ist, gilt für Prüfungen immer die sogenannte Amtssprache. gruss timmi
Leary Geschrieben 11. April 2006 Autor Geschrieben 11. April 2006 danke timmi. und was ist mit punkt 3?
timmi-bonn Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 und was ist mit punkt 3? Ich würde die engl. Kuzdoku in den Anhang packen. Das erspart die Begründung, warum sie weggelassen wird. Denn ich würde als Prüfer hier sonst nachhaken, warum der Kunde denn auf eine zugesicherte Eigenschaft verzichten sollte. Er könnte schliesslich irgendwann einmal den Supporter wechseln wollen. Kurz: Nicht ohne zwingenden Grund den Antrags-Inhalt ändern. gruss, timmi
Leary Geschrieben 11. April 2006 Autor Geschrieben 11. April 2006 jep is gut, schreibe gerade die kurzdoku.
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