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Klauseln im Arbeitsvertrag

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ich habe ein paar Fragen zu einer Klausel. Genaugenommen möchte ich wissen, was ihr davon haltet und was viel wichtiger ist: Ob diese so üblich ist und man wohl oder übel hinnehmen muss, oder ob diese eher die Ausnahme ist.

Es geht hierbei nicht um einen Vertrag der mir vorliegt, daher kann ich den Inhalt nur sinngemäß wiedergeben: Die Klausel besagt, dass der Angestellte nach Auflösung des Arbeitsvertrags, sich zwei(!) Jahre lang nicht bei einem Kunden des Unternehmens anstellen lassen darf.

Ich finde das ganz schön hart. Weil wenn es blöd läuft und ich nur dort einen Job finde nachdem ich im anderen Unternehmen kündige, dann bin ich der Gelackmeierte. Dabei muss es bei grossen Konzernen ja nicht mal sein, dass man im selben Bereich arbeitet.

Natürlich kann ich auch das Unternehmen verstehen, trotzdem würde mich die Klausel eher stören als manches andere.

der folgende beitrag ist keine rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche meinung.

so eine klausel geht in richtung wettbewerbsverbot, und ein solches ist während des arbeitsverhältnisses normal und üblich. nach beendigung des arbeitsverhältnisses ist es aber nur dann zulässig, wenn gleichzeitig eine sogenannte karenzentschädigung vereinbart wird (d.h. dein ehemaliger arbeitgeber muss dir für die dauer des verbots einen teil des gehalts weiter bezahlen). ohne karenzentschädigung dürfte so eine klausel nichtig sein. zumindest gilt das, wenn du dich selbständig machst und deinem arbeitgeber quasi den kunden wegnimmst. ob das genauso gilt, wenn der kunde dich fest einstellt, kann ich allerdings nicht sicher sagen. frag am besten mal den anwalt deines vertrauens.

kommt drauf an was für ein unternehmen.

bei der telekom würd ich so einen vertrag bestimmt nicht unterschreiben.

da würden ja 90% aller firmen in germany wegfallen :P :p

andererseits versucht die ,,kleine klitsche" vielleicht ihr know how zu retten und mitarbeiter davon abzuhalten für mehr geld zu einem kunden zu wechseln.

DAS so eine Klause drin steht, ist nicht selten... OB sie rechtens ist, weiß ich leider nicht.

2 Jahre find ich alledings auch happig...

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