Veröffentlicht 3. Mai 200619 j Hallo liebe Community! Kann mir jemand sagen, in wiefern die IHK auch Prüflinge zur Ausbildereignungsprüfung zulässt, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben? In vielen Bereichen kann man eine bestimmte Fortbildung ja auch dann belegen, wenn man eine einschlägige Berufspraxis nachweisen kann - ist das vielleicht auch hier der Fall? Vielen Dank & beste Grüße, kokyo
3. Mai 200619 j Das solltest Du deine IHK fragen. Das kann von jeder IHK anders gemacht werden. Frank
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.