Veröffentlicht 4. Mai 200619 j Habe gerade erfahren, dass das IT-Handbuch im WiSo-Teil NICHT benutzt werden darf... Na TOLL !!! Ciao
4. Mai 200619 j Ich bin bei der selben IHK wie DeKi und uns wurde von der IHK bestätigt, dass wir es in allen drei Teilen verwenden dürfen. Auf den WiSo-Bögen steht zwar nichts von diesem weiteren Hilfsmittel, aber das kann uns ja egal sein, solange die Prüfer der Meinung sind, das sei erlaubt.
4. Mai 200619 j Was ist nun nichts Neues? Dass man es nicht verwenden darf? Mir war es ehrlich gesagt auch neu, als der ** von der IHK uns bestätigte, dass wir es benutzen dürfen.
4. Mai 200619 j ist ne sauerei dadurch haben die die es benutzen dürfen nen riesenvorteil... ihk hannover: verboten
4. Mai 200619 j Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht. Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten.
4. Mai 200619 j naja ich sag mal wenn du ohne 80% schaffst, schaffste im besten fall mit buch 100% steht doch fast alles drin
4. Mai 200619 j Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht. Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten. d.h. du kannst sämtliche Formeln wie Kapitalrentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquiditätsgrad 1-3 etc. ohne nachzugucken angeben? Respekt, ich nicht )
4. Mai 200619 j ich weiss nicht genau ob er bei uns erlaubt ist aber wäre mir auch egal gibt andere probleme die wichtiger sind denn den schafft man auch oihne buch auch wenns nur 80 Prozent oider so sind hat mal einmal alle prüfungen gemacht der letzten jahre denke ich mal weiss man auch den größtenteil so ios ja nur ankreuzen !
4. Mai 200619 j normalerweise darf man es nicht benutzen! ansonsten wär der teil ja sinnlos... steht ja teilweise alles 1 zu 1 drin... außerdem ist der teil doch geschenkt... ich hatte zwar nur mhh 84 glaub ich aber da wären 100 drin gewesen OHNE BUCH!!
4. Mai 200619 j Kann man hier sein eigenen Beiträge eigentlich nicht löschen? Nein. Frag einen Mod. Frank
4. Mai 200619 j Geloescht wird nicht, damit die Threads nachvollziehbar bleiben. Ausnahmen sind nur moeglich in Haertefaellen oder wenn Rechte verletzt werden.
4. Mai 200619 j in München steht auch auf der Einladung, das es NICHT erlaubt ist. Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer. "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf:
4. Mai 200619 j "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." Was ist denn das für eine schwachsinnige Aussage? Da weiß man echt nicht, ob man lachen oder weinen soll.
4. Mai 200619 j Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer. "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf: eine beliebige Anzahl? nur eins oder? hab die Einladung grad in der Arbeit liegen die machen wohl keine Aussage dazu, weil sie keine "Werbung" machen wollen. ich persönlich hab zumindest von niemandem gehört, der NICHT das IT-Handbuch dabei hatte, das in der Schule z.B. auch gekauft werden "muss". gruß quark
5. Mai 200619 j "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf: Ja das ist ja mal lecker Schokopudding. Was soll so eine Aussage?! Im Prinzip ist das ein Freifahrtschein... :marine
5. Mai 200619 j IHK Kiel: nicht erlaubt. in der zp wars eh egal, da alle angaben im beiliegenden gesetzestext standen. wer da nicht 100% hatte, war zu doof zum lesen aber des wird auch ohne it-handbuch schon gehen. warum das allerdings in einigen ihk's erlaubt ist, ist mir schleierhaft.
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