Veröffentlicht 22. März 200124 j ... und das nach 8 Berufsschulstunden (4 Blöcke), ist das erlaubt (ich nehme mal an nicht)? Wo kann man sich da am besten informieren? MfG, Ante
22. März 200124 j Hi! Wenn man weniger als 6 Schulstunden Unterricht hatte, so m u s s man noch in den Betrieb. Ab 6 Schulstunden Unterricht muss man nicht mehr in den Betrieb, weil das als ganzer Arbeitstag zählt. Ob es erlaubt ist oder nicht: Ich weiß es nicht ganz genau; aber uns wurde gesagt, der Betrieb kann einen nicht dazu zwingen. Technician ------------------ |Man darf nicht das, was uns unwahrscheinlich erscheint, mit dem verwechseln, was absolut unmöglich ist. (C.F.Gauss)
22. März 200124 j unter 18 Jahre: Nach 8 Stunden generell frei. Zumindest 1x in der Woche. Bei 2x 8 Stunden sieht es nicht anders aus, als unten. über 18 Jahre: Wenn die Schulzeit unter den reellen Arbeitszeiten liegt, kann dein Chef dich auch nach 8 Stunden noch arbeiten lassen. (Beispiel: Du arbeitest von 8 bis 17 Uhr, Schule geht von 8 bis 14 Uhr. Dann hast du Mittagspause und musst danach noch bis 17 Uhr arbeiten)
22. März 200124 j Ich denke mal du bist schon volljährig... In deinem Ausbildungsvertrag steht doch bestimmt, dass du 40h/Wochen arbeiten musst, dies ist meiner Ansicht nach bindend. WEnn es der Betrieb verlangt müsstest du also deine 8h/Tag "absitzen". Wegzeiten fallen auch unter Arbeitszeit. Eigentlich sollte der Betrieb in deinem Interesse handeln und dich nach 8 Schulstunden nach HAuse entlassen um deinen Nachbearbeitungen (Hausaufgaben, Vorbereitungen ect.) nachkommen zu können...
22. März 200124 j Also ich komme Minutengenau in der BS-Woche so vielleicht auf gesamt 27 Stunden, wenn nichts ausfällt. Und danach gehe ich garnatiert nicht in die Firma. Was soll ich denn da auch dann machen. Stückchenweise Projekte bearbeiten ist nicht. Und blöd rumsitzen kann ich auch zu Hause.
22. März 200124 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>[...] Stückchenweise Projekte bearbeiten ist nicht. Und blöd rumsitzen kann ich auch zu Hause.
23. März 200124 j Hallo zusammen, schaut einfach mal ins Gesetz: Jugendarbeitsschutzgesetz §9 (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen: 1. vor 9 Uhr (...), (gilt auch für berufsschulpflichtige volljährige) 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche (d.h. einmal nach Hause gehen, sonst immer in den Betrieb kommen) (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Abs.1 Nr. 2 mit acht Stunden (!) 2. Berufsschulwochen mit 40 Stunden 3. Im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen (3) Kein Entgeltausfall durch den Besuch der Berufsschule --- D.h. Wenn ihr mehrmals in der Woche Berufsschule habt die sechs oder mehr Schul-Stunden dauert, muß euch der Betrieb an einem Tag nach der Schule freistellen, an den anderen Tagen kann er euch einbestellen. Volljährige werden grundsätzlich nicht freigestellt. (siehe thedirtydog) Der Betrieb darf natürlich zu euren Gunsten davon abweichen.
23. März 200124 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Kosh: schaut einfach mal ins Gesetz: Jugendarbeitsschutzgesetz ... hat den Jugendlichen ...
23. März 200124 j Hallo Developer, keine Ahnung, was du meinst, natürlich gilt das Jugendarbeitschutzgesetz nur für Minderjährige. Sogenannte "Erwachsene" geniesen diesen Schutz nicht oder nur zu einem geringen Teil. Es ist bei dieser Regelung eben ein Unterschied, wie alt jemand ist. Darauf wollte ich ja hinaus. Martin
23. März 200124 j @Kosh Meainte nur, das man das nicht soooo verallgemeinern kann... ...zumal das Gesetz bei dem größte Teil der User hier eh keine Anwendung findet.
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