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Probleme mit Ebayerin


sunny_123

Empfohlene Beiträge

hi leute

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. ich habe bei ebay 4 strick jacken angeboten. sehen fast wie neu aus. habe im angebot aber gesagt. dass sie gebraucht sind. sie gingen für 14 euro weg, was ja auch ok ist. die gute, die geboten hat, hat auch sofort das geld überwiesen und habe darauf die sachen los geschickt. als das paket bei ihr angekommen ist, schrieb sie gleich eine mail, von wegen das sind lumpen und das ich was falschen bei ebay angeboten habe. sie will das geld, ansosnten zeigt sie mich an. also leute echt..die sachen sehen fast wie neu aus. kein fleck, kein lock, kein faden...nix...hab ja auch geschrieben das sie gebraucht sind....was erwartet die gute den von 14euro? das es von adidas kommt oder so? das ärgert mich echt. was kann ich tun? kann sie mich wirklich anzeigen?

danke euch für eure tips!:)

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wenn du in der beschreibung geschrieben hast das sie gebraucht sind und NORMALE gebraucht spuren dran sind, kann sie dir nix ...

SOltlen aber größere Flecken oder Risse oder Fäden da sein, dann muss man so etwas in der Beschreibung (so weit ich weis) bekannt geben.

wenn du aber in der anzeige geschrieben ahst das sie neu sind und sie allerdings gebraucht sind, dann kann sie dir was ...

Da ich denke das das ganze noch nicht lange zurück istg, kannst du den Link zu der eBay Auktion mal posten ... dann können wir uns deine Anzeige mal anschauen und dir mehr Rat geben (Nur wenn du willst)

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1. Du hast keinen Gewährleistungsausschluss in deiner Auktion. Über die Folgen klärt http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm auf.

2. Rückabwicklung geschieht immer Zug um Zug, soll heissen, du erhältst die bemängelte Ware zur Prüfung zurück und wickelst danach das Geschäft zurück ab, indem du der Käuferin das Geld zurücküberweist.

Zur weiteren Lektüre sind auch die Ebay-Foren zu empfehlen: http://pages.ebay.de/community/chat/index.html

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"Du hättest hinschreiben sollen, dass es sich hier um ein Privat Verkauf handelt und es keine Rücknahme gibt."

danke für die schnellen antworten! wie ich das vergessen konnte.:( na ja selber schuld. also kann ich verlangen, dass sie mir erst die sachen schickt und dann ihr geld wieder bekommt?

danke!

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Ich bin mir nicht sicher ob das mit dem Privatverkauf noch dabei stehen muss, denn man muss sich seit wenigen Wochen als gewerblicher Käufer dem Kunden kenntlich machen...

Von daher sollte es doch reichen wenn man als privater Verkäufer angemeldet ist...

So wäre meine Einschätzung....

Was du natürlich auch machen könntest, wäre dass sie dir die Sachen zurückschickt und du ihr ihr Geld wieder zurücküberweist... Den Rückversand würde ich aber sie zahlen lassen....Denn ihr gefallen die Sachen ja offensichtlich nicht...und du hast meiner Meinung nach mit deiner Artikelbeschreibung alles wahrheitsgemäß angegeben...

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Ich bin mir nicht sicher ob das mit dem Privatverkauf noch dabei stehen muss...
Lies bitte meinen Link zum Thema Gewährleistung erst durch, bevor du hier Falschinformationen lieferst.

Ein gewerblicher Händler kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschliessen.

Ein privater Händler kann die Gewährleistung ausschliessen. Passiert das nicht, ist er in der Pflicht.

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Das könnte Stimmten was JAY_Fisi da schreibt, aber bin mir da auch nicht 100% sicher.

Also ich würde einfach die Sachen zurück verlagen (sie soll natürlich den Versand bezahlen) und fertig.

Wenn Sie sich dagegen Sträubt, dann weiß Sie darauf hin, dass es sich hier um ein Privat Kauf handelt und du die Wahre nicht zurück nehmen musst!

Dann siehst halt wie sie sich verhält.

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@sunny_123

Also, du hast Sie nicht bewertet und Sie hat dich nicht bewertet, es ist nichts verloren.

Ich würde nicht sagen, dass es jetzt ein Theater wird und ich würde mich auch nicht so Stressen lassen!

Sie mag die Ware nicht, dann soll Sie sie dir wieder zurück schicken und so bald die Ware im gleichen Zustand ist wie du Sie weggeschickt hast, dann kannst du Ihr das Geld überweißen. Klar, dass sind nur 13 Euro, aber was Sie gerade da abzieht ist nicht ok! Du hast dich korrekt verhalten und wenn Sie jetzt ein Prob hat, dann soll Sie dir hinterher rennen und nicht anders herum!

Sie sollte Froh sein, dass du Ihr das noch anbietest.

Also schreib ihr eine freundliche, aber bestimmte Mail und biete ihr die Rückgabe an, so lange Sie die Versandkosten bezahlt. Wenn Sie nicht daruf eingehen möchte, dann hat Sie halt pech gehabt.

Wenn es schlimmer wird, würde ich mal an deiner stelle Ebay Kontaktiren!

Und bevor ich es vergesse, bewerte niemal einen Käufer bevor er dich nicht bewertet hat!

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Also mir kommt das so vor: Sie hat die Dinger gekauft, aber als sie sie erhalten hat, hat sie gemerkt, die gefallen ihr gar nicht. Jetzt macht sie ein großes Trara um dich dazu zu bringen, das alles wieder zurückzunehmen, am besten so, dass für sie keinerlei Kosten o.ä.. anfallen.

Ein Kauf bei ebay ist bindend. Wenn du also nicht grob irgendwas verschwiegen oder falsch erzählt hast, kann sie gar nichts tun (außer dich schlecht bewerten, aber dagegen kannst du ja auch vorgehen und zur Not die Bewertung von ebay entfernen lassen).

Anzeigen kann sie dich schonmal gar nicht, warum denn? Die Polizei wird sich freuen, wegen jedem Fehlkauf bei ebay eine Ermittlung zu starten ;)

Als Artikelzustand steht gebraucht da, und nur weil ihr die Jacken nicht gefallen ("das sind lumpen und das ich was falschen bei ebay angeboten habe") musst du gar nichts tun. Es steht vielleicht nicht im Text mit drin und im Text steht einwandfrei, aber weil sie das Angebot nicht sorgfältig genug ansieht besteht von deiner Seite kein Grund irgendwas zu tun. (Man denke an die Grafikkartenschachteln für hunderte Euro)

IMHO ist das nur heiße Luft, was sie da verbreitet ("sie will das geld, ansosnten zeigt sie mich an").

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Hoi,

lustig wie hier mit persönlichen Meinungen argumentiert wird. Das einzige was hier leider wirklich zählt ist das BGB in Sachen Gewährleistung, die dazu relevanten links wurden bereits gepostet.

Shrek

Gewährleistung liegt nur vor wenn ein Mangel existiert.

Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht.

Nur das Fenabsatzgesetz. Und das greift hier nicht.

Also wenn die Ware wie beschrieben gebraucht ist aber keine sonstigen Mängel wie Löcher, kaputte Reißverschlüsse oder Flecken hat, würde ich auch keinen Umtausch machen. Nicht gefallen ist kein Mangel.

Gruß Jaraz

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Gewährleistung liegt nur vor wenn ein Mangel existiert.

Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht.

Nur das Fenabsatzgesetz. Und das greift hier nicht.

Also wenn die Ware wie beschrieben gebraucht ist aber keine sonstigen Mängel wie Löcher, kaputte Reißverschlüsse oder Flecken hat, würde ich auch keinen Umtausch machen. Nicht gefallen ist kein Mangel.

Richtig.

Und eine falsche Werbeaussage (einfwandfrei) ist ein Mangel laut BGB, also hat sie ein Recht auf Nacherfüllung wenn der kleinste Einwand vorliegt, was bei gebrauchten Sachen wohl nicht schwierig ist.

Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens nicht mehr, die entsprechenenden Rechte sind mittlerweile im BGB verankert.

Shrek (Keine Rechtsberatung)

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Richtig.

Und eine falsche Werbeaussage (einfwandfrei) ist ein Mangel laut BGB

Die Aussage "einwandfrei" kannst du aber nicht so aus dem Zusammenhang reißen. Einwandfrei ist bei einer gebrauchten Ware etwas anderes als bei einer neuen. Es ist also keine absolute Aussage, sondern nur eine relative.

EDIT:

Was ist an der Aussage "Der Fernseher ist schon 5 Jahre alt und funktioniert aber noch einwandfrei" falsch (ein Mangel), wenn z.B. nur ein paar Kratzer an der Seite sind?

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