Veröffentlicht 1. Juni 200619 j Angeblich gibt es jetzt die Möglichkeit seinen Notendurchschnitt der Berufsschule im IHK-Zeugnis eintragen zu lassen. Ist da was dran? Weiß noch jemand was davon?
1. Juni 200619 j Das ist festgelegt im BBiG: § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...]
1. Juni 200619 j Wann und wo müsste ich einen solchen Antrag stellen? Mir gehts im speziellen um die Übersetzung. Greetz
1. Juni 200619 j für was soll das dann sinvoll sein? Da kann es doch zig Gründe geben. Einer wäre z.B. dass man nur ein Zeugnis für Bewerbungen benötigt. Wann und wo müsste ich einen solchen Antrag stellen? Mir gehts im speziellen um die Übersetzung. Den Antrag musst Du bei der für Dich zuständigen IHK stellen. Ruf vielleicht einfach mal vorher an, in welcher Form sie das haben möchten. bimei
1. Juni 200619 j IHK München, Antrag auf Fremdsprachenversion: formlose E-Mail an Frau G. (Stand Februar 06, Rückwirkender Antrag für Sommerprüfung 05)
1. Juni 200619 j öhm ich hab ja mein ihk zeugnis usw jetzt schon... kann ich sowas immer noch anfordern? --> Stand Februar 06, Rückwirkender Antrag für Sommerprüfung 05
1. Juni 200619 j k4fu: Ohne deine zuständige IHK zu kennen, kann das niemand definitiv beantworten. Aber eine persönliche Einschätzung: soo schwer sollte es für eine Kammer nicht sein, die Vorlage "AbschlusszeugnisFI%_englisch" bzw"...französisch" mit den entsprechenden Daten zu füttern.
2. Juni 200619 j ne, ich wollte ein exemplar, wo die berufsschulnote noch mit drauf is... geht das auch? ihk rgbg
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.