Veröffentlicht 23. September 200619 j Hallo ... ich habe das zwar mal gelernt, aber finde da nix mehr drüber über die Wandlung von Kaufverträgen. Folgender Fall: Im Januar Notebook gekauft:( 6Monate garantie ...2 Jahre Gewährleistung) Im März das erste mal repariert ( Mainboard getauscht) Im Juni wieder Mainbaord kaputt Seit dem ist die Hardware im Service weil das Mianboard vom Hersteller nicht geliefert werden kann. Ich habe ein Leihnotebook bekommen; ein endgültiger Liefertermin für das Mainboard ist nicht bekannt. Kann ich schon verlangen, dass der Kaufvertrag gewandlet wird und ich ein NEUES Laptop bekomme? Steht mir ein Laptop für den vollen Kaufpreis des alten zu oder wird mir da was abgezogen, weil es ja schon 6 Monate alt war, als es zu Reparatur ging? Wenn nicht, wieviel % wird einem da abgezogen? Achja: es war KEIN Internetkauf ... ich habe es in einem Hardwaregeschäft vor Ort gekauft
23. September 200619 j so, man darf 2x nachbessern. Wenns wieder ned klappt, dann kannst du dein Geld zurückfordern oder auch ein gleichwertiges Produkt anfordern ... Wie ich das jetzt lese, ist dein Notebook das zweite Mal in Reparatur. Und das seit Juni? Was vom Gesamtbetrag abziehen werden sie dir wohl in diesem Fall nicht. Ich würde in dem Fall mein Geld zurück wollen.
23. September 200619 j Autor jo ..genau ... ist seit Juni weg ( im März war es nur 10 Tage weg) ... am 20. Juni eingereicht und ist immer noch weg naja ... ich habe ein gleichwertiges Laptop ( bis auf das Display anstelle 1680*1050 nur 1280*800 ) als "Leih-Laptop" bekommen. so gesehen kann es mir ja eigentlich egal sein, wie lange es noch dauert naja ... noch mal 4 Wochen warten und dann mal weitersehen, was passiert
24. September 200619 j Hi, ich empfehle nachfrist setzen und wenn diese dann nicht eingehalten wird geld zurück (Schriftlich fixieren! auch, das du dann dein geld zurückwillst) Ich empfehle, da immer Einschreiben mit Rückschein, weil dann kannst dir sichersein, das die das auch bekommen haben, weil meistens reden die sich raus, Gruß BlackCat
25. September 200619 j Rückschein kann man sich sparen. Man sieht ja online, wer ihn unterschrieben hat.
28. September 200619 j Hab mal ne Frage zum Nachbesser. Geht aber um ein Handy. Wenn ich das Telefon beim lokalen Update Partner von Benq Siemens abgebe muss ich ja nix zahlen sondern die Rechnen das selbst mit Benq Siemens ab. Zählt das dann halt auch wenn ich es wegen ein und demselben Fehler ständig bei denen abgebe?
28. September 200619 j Wenn du es da gekauft hast, bzw. wenn du verpflichtet bist, es bei denen abzuliefern, wenn ein Defekt auftritt dann ja.
28. September 200619 j Hm habs bei Media Markt mit Vertragsverlängerung gekauft aber die sagen nur das man es direkt an Benq schicken soll. Oder halt in dem Laden (Offizieller Service Partner) abgeben.
28. September 200619 j tja, so ist halt meist der Service des großen rotenSpielzeugriesen :beagolisc Aber du meinst wohl eher, ob du es zurückgeben kannst, wenn es immer der gleiche Fehler ist, oder?
3. November 200618 j Autor so ... mal wieder hochschieb aktuell: Notebook kann nicht repariert werden; Hersteller des Mainboards ist nicht aufzutreiben ...kein Ersatzmainboard zu finden ... bbekomme nen neues Lappi Folge: Kann ich nun den kompletten Kaufpreis zurückverlangen, oder kann mir der Verkäufer da was abziehen, da ich es ja schon 5 monate genutzt habe? Oder können die auch sagen, wir stellen Dir nen neues Lappi hin mit dem gleichen Wert? Wie gesagt: das ist nen Hänlder vor Ort ... bin ich seit 10 Jahren Kunde und machen mir immer faire Preise
3. November 200618 j Da würde ich einfach abwarten, was er dir als Ersatz vorschlägt. Bist du wirklich ein guter Kunde, wird er dich nicht verlieren wollen, dann bekommst du etwas Vergleichbares, wenn nicht besser, da die Preise ja schon wieder gefallen sind.
7. November 200618 j da gebe ich D_Z recht. Zudem ist es Verhandlungsgeschick des Händlers mit dem Hersteller. Also unter Umständen zahlt er ned drauf.
7. November 200618 j Autor naja .. prinzipiell will ich ja nix besseres als im januar ... war nen Centrino mit 1,83 GHz und ne X600 GraKa ... aber nen 15,4" Display mit 1650*1080 Auflösung Dual Core brauch ich nicht ... und alles was ich mit dem Ding gemacht habe ging soweit reibungslos ( auch mal Civi4 zocken in vollster Auflösung) Grob gesagt wäre es cool wenn ich wieder so Ding bekommen würde und noch den einen oder anderen Euro rausbekommen würde ... wird bestimmt ne spaßige sache das so hinzubiegen Naja ... warten witr mal den Freitag ab
7. November 200618 j naja beides geht ned. Im besten Falle kriegst du dein Geld wieder oder du bekommst einen gleichwertigen neuen Artikel.
7. November 200618 j Autor prinzipiell wird kann ich ja ne Wandlung verlangen und dann müssen die mir den Kaufpreis zurückerstatten ( grob 1200 Euro) nen gleichwertiges neues notebook kostet aber ja nur noch 1000 Euro ( grob gesagt) ... also 200 Euro bar über ... so sieht die theorie aus ... mal gucken was die praxis bringt
8. November 200618 j wenn du es so rechnest, dann hast du recht. Du kannst die Wandlung verlangen und dein Geld wieder rauskriegen. Sollten das jetzt die angesprochenen 1200 € sein und du kaufst dir wieder eins für 1000 €, bleiben in der Tat 200 € über. ICh meinte vorher eher, das du meinst, du kriegst dein volles Geld wieder + noch einen Zusatz
8. November 200618 j Autor ICh meinte vorher eher, das du meinst, du kriegst dein volles Geld wieder + noch einen Zusatz nene ..so NAIV bin ich nicht durch solche Mißverständnisse können Kriege entstehen Hauptsache das findet endlich ein Ende nach 5 Monaten
8. November 200618 j da kann ich dir nachempfinden. Hatte sowas ähnliches auch mal mit einer Firma aus Österreich gehabt nach 1 1/2 Jahren bekam ich dann das volle Geld. Aber natürlich auch nur durch einen langen Kampf.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.