Veröffentlicht 26. Oktober 200618 j Hallo zusammen, hab nochmal ne Frage zum Studium. Bei den Übersichten der Unis über die Vergabeverfahren des letzten Semesters, welche Bewerber mit welcher Note und welcher Wartezeit als letztes zugelassen wurde, muss man sich da immer an beiden Angaben orientieren, oder reicht es wenn man ein Kriterium erfüllt? Also wenn z.B. der letzte Bewerber Note 2,8 und 5 Wartesemester hatte, heißt es dann dass ich mind. Note 2,8 UND 5 Wartesemester haben muss, oder reicht eins der Kriterien? Also würde ich mit mehr als 5 Wartesemstern unabhängig von der Note zugelassen werden? mfg newbie
26. Oktober 200618 j Es wird ein bestimmter Teil der Plätze über die Wartesemester vergeben. Der rest geht über den NC (Note). Das heisst, jemand mit einer schlechten Note aber x Wartesemester hat die Möglichkeit auch über die Wartesemester genommen zu werden. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wieviele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist. 1. Die ersten 20% der zur Verfügung stehenden Plätze werden entsprechend der Abiturdurchschnittsnote ("Leistungsquote") vergeben; 2. Weitere 20% der Zulassungen erfolgt nach der Zahl der Wartesemester ("Warteliste"). 3. Die verbleibenden 60% können die Hochschulen selbständig nach festgelegten Kriterien verteilen ("Auswahlverfahren der Hochschule" AdH).
26. Oktober 200618 j Ich glaube gehört zu haben, dass dir für jedes Wartesemester 0,1 Notenpunkte gutgeschrieben werden. Das wäre in meinem Fall bei 8 Wartesemestern im Endeffekt ne 1,3.
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