Veröffentlicht 17. November 200618 j Guten Abend, hatte heute folgenden Fall. Ich bin derzeit für die aktualisierung der Website zuständig. Auf dieser stehen z.B. Adressen von Händlern da wir Hersteller sind. Heute rief mich ein Händler an und wollte zu seinem Namen usw einen Link zu seiner Seite, dafür wollte ich einen Link zur Herstellerwebsite (sprich meiner). Das auch kein Prob. Nur meinte das andere Ende wir sollten ein paar wenige Zeilen schreiben wo das gegenseitige Einverständniss zu dieser Verlinkung niedergeschriebenm ist. Des weiteren wollte er so Sätze wie z.B. Bis auf widerruf eines Partners bleibt der Link dauerhaft gesetzt o.ä. Ist sowas üblich? Oder macht man das überhaubt? Ich bin da völlig unsicher. MfG S. Günther
17. November 200618 j Es ist ein ganz normaler privatrechtlicher Vertrag und sollte bei Kooperationen eigentlich normal sein. Wie du mir so ich dir und wenn was schief geht, hat man es immer noch Schwarz auf Weiss. Meiner Meinung nach völlig legitim. Zu Fragen ist natürlich ob sich der Mehraufwand bei einer bestehenden geschäftlichen Beziehung lohnt. Immerhin bezieht er bei Dir ware und du verkaufst an ihn.
18. November 200618 j Autor Wenn so was gang und gäbe ist bin ich froh. Nun die nächste Sache. Wir formuliert man so was? Sollte ja kurz und knapp aber dabei eben auch das wichtigste enthalten.
21. November 200618 j Wir formuliert man so was? Sollte ja kurz und knapp aber dabei eben auch das wichtigste enthalten. Das solltest Du den Firmenanwalt oder zumindest den Geschäftsführer machen lassen. Das kann nicht Deine Arbeit sein, da es dort um rechtliche Dinge geht. LG Sabine
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