Veröffentlicht 8. Januar 200718 j Also wenn heute Abend alles glatt läuft, kann ich ab den 1.2. in eine neue Wohnung umziehen. Wie ist das mit Urlaub, ist der AG verpflichtet mir Sonderurlaub für den Umzug zu geben ? Wenn ja wieviele Tage ? In meinen Ausbildungsvertrag steht nichts dergleichen.
8. Januar 200718 j Hi, es kann eine Regelung per Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag geben. Am Besten, Du fragst in deiner Personalabteilung und/oder beim ggf. vorhandenen Betriebsrat. Ansonsten siehts IMHO schlecht aus.
9. Januar 200718 j Meines wissens nach gibt es nur Sonderurlaub, wenn du von einem eigenen Hausstand in einen adneren ziehst, also nicht wenn du bei deinen eltern ausziehst. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das auch außerhalb der Ausbildung so ist (glaub ich aber).
9. Januar 200718 j Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz. Die Voraussetzungen ergeben sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag (eigene Hochzeit, Umzug, Geburt des eigenen Kindes, Todesfälle von nahen Angehörigen). Sonderurlaub wird in der Regel nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet und gesondert vergütet.
11. Januar 200718 j gesetzlichen Anspruch auf sonderurlaub wegen umzug gibt es nicht. bei uns in der firma gibt es den nur (1 Tag) wenn man näher an die arbeitsstelle ranzieht ansonsten gibt es keinen. frag am besten in der firma nach wie es damit aussieht P.S. viel spass beim umziehen
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