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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

heute sprach mich ein Freund an;

Er hat ein einjähriges Praktikum in der IT Abteilung einer Firma absolviert, welches von der IHK geleitet wurde. Dadurch hat der seinen Betrieblichen Teil des Fachabiturs erreicht.

Nun, da er keine Ausbildungsstelle hat und die Firma selber nicht ausbildet, hat man ihm nun angeboten um ein halbes Jahr zu verlängern bis zum 30.06.07. Nun wollte er sich letztens Urlaub nehmen als man ihm mitteilte das er keinen Anspruch mehr auf Urlaub hat, da er ja jetzt ein freiwilliges Praktikum macht.

Hat einer von Euch Ahnung, ob dies überhaupt rechtens ist?

Er verdient nach wie vor ca. 200€ und Arbeitet voll also ca. 8-9 Stunden am Tag. Für mich klingt dies nach einer sehr billigen Arbeitskraft.

tjoa. sowas nennt man Ausbeutung.

Google hilft ;)

quelle: http://www.fairwork-verein.de/

Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer, also auch „Praktikanten“, einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1) von mindestens 24 Werktagen (Mo-Sa) pro Jahr (§ 3), allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (sog. „Wartezeit“; § 4 BUrlG). In dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert (die Wartezeit also nicht abgelaufen ist) (§ 5 I B)), entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs, also mindestens 2 Tage pro vollen Monat des Bestehens der Arbeitszeit.

Diese Vorschriften sind nach § 13 im Großen und Ganzen unabdingbar!

Abweichungen sind auch nur durch Tarifverträge möglich.

Als Praktikant kann übrigens durchaus in eine Gewerkschaft eintreten, die einen dann in der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen kann.

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