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Datenschutz: wer hat wen wann angerufen?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

Inwieweit ist es datenschutzrechtlich schwierig, wenn die Geschäftsleitung einer Firma zurückverfolgen kann, welcher Mitarbeiter welche Anrufe getätigt hat?

Ist das erlaubt? Oder ist das eher schwierig?

Danke

Also, da Telefon- und EDV-Anlage vermutlich Eigentum der Firma sind, können sie dort zurückverfolgen bis der Arzt kommt.

ich tippe mal, dass es nicht erlaubt ist. es sei den, der MA ist verdächtigt von der executive(polizei etc.), dann muß die erlaubnis seitens der legislative(gericht) erteilt werden, dass man es machen darf.

alles andere ist zwar möglich, aber nicht legal.

Radio Eriwan meint:

Im Grund Jein, ABER . . . . . . .

Es kommt auch hier mal wieder darauf an, wie es in der Firma geregelt ist.

Bei uns ists so, das allen Mitarbeitern einen Schrieb abgezeichnet haben, auf dem steht, das sie davon Kenntniss genommen haben, das Alle gespräche in der Telefonanlage mit Datum, Uhrzeit, Länge, Gebühren und Gesprächspartner 90 Tage lang aufgezeichnet werden.

Meines Wissens nach ist das damit ok, wenn die User jedoch nichts wissen darf der Chefe auch nicht.

Recherchier mal nach "Unterschiedlicher Behandlung von Privaten/Geschäftlichen Emails (bzw Telefongesprächen)"

Es könnte einen grundlegenden Unterschied machen ob bei euch auch private Telefongespräche während der Arbeitszeit geführt werden dürfen (z.B. Arztermine usw).

Danke für eure Antworten.

Einen Schrieb gibt es nicht.... Es geht auch weniger um die privaten Gespräche, als um eine Überprüfung wie viel telefoniert wird von den einzelnen Call Center Leuten, also eher eine Leistungsüberwachung.

In Call Centern können solche Date problemlos statistisch erfasst werden. Wenn ihr für externe Kunden arbeitet, werden die den Service Level sogar dringend sehen wollen. Auch intern sehe ich keine Probleme. Gibt es bei euch Zuschläge für bestimmte Anforderungen, ist eine personenbezogene Auswertung sogar notwendig.

Letzten Endes wird immer jemand aus der IT Abteilung eine solche Statistik anfertigen können und müssen, auch wenn sie dem einen oder anderen nicht schmeckt. Der sollte sich allerdings auch die Frage gefallen lassen, warum er das nicht will.

Wir haben eine Software für eine Zeit-/Arbeitserfassung programmiert, mit der beim Kunden die Zulagen berechnet werden. Eine Auswertung, Mitarbeiter Maier brauch für die gleiche Aufgabe wie Müller 20 Minuten länger war aber nicht zulässig. Jedenfalls hatte der Betriebsrat da was gegen;)

So wird es auch mit den Telefondaten sein. So einfach speichern und auswerten ist da nicht. Besser absichern mit einem Schreiben das jeder Mitarbeiter unterzeichnet oder mit dem Betriebsrat abklären wenn es einen gibt. Je nach dem wie weit die Statistik geht, stimmen die dann zu oder haben Änderungswünsche. Es gibt halt keinen Bericht den man nicht hinbekommt, aber ob man den dann auch erstellen darf, entscheiden andere:)

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