Veröffentlicht 8. März 200718 j Moin Leute! Ich bin ja, wie viele andere (munter) mit dem Abschlussprojekt beschäftigt... und hänge gerade am Pflichtenheft. Ich weiß, dass man im Pflichtenheft alles am besten ganz genau festlegt, aber wie verfährt man mit "IT-üblichen" Arbeitsweisen? Hintergrund: Ich arbeite mit einem Reporting-Tool und das hat bietet die Verwaltung (Anlegen, Speichern, Bearbeiten, etc.pp.) von Reporten in einer Verzeichnisstruktur an, die sehr stark an den Windows-Explorer angelehnt ist. Muss ich im Pflichtenheft alle Datei- und Ordneroperationen erneut benennen, als Funktionen des Produktes oder reicht es, auf den Windows-Explorer und seine Funktionen zu verweisen? MfG, Kraizee.
8. März 200718 j Die Angaben sollten eindeutig sein und damit abrechenbar. Sofern man den Windows Explorer als allgemein bekannt voraussetzt (was man durchaus machen kann) kann man dieses als Referenz angeben. Jedoch sollte die Abgrenzung zu den Leistungen des Windowsexplorers explizit angegeben werden, weil dieser ziemlich umfangreich ist und böse Menschen sämtliche Spielweisen abfragen könnten. Als Verzeichnisstruktur würde darauf verweisen. Die Funktionen kurz benennen, wie hier auch (Anlegen, Speichern, Bearbeiten). dann ist es eindeutig und klar.
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