Es war mehr eine allgemeine Frage und nicht bezogen auf diese Halbjahresnote.
Es geht mir grundsätzlich darum ob man rechtlich etwas gegen die Lehrer bzw. Berufsschule in der Hand hat wenn man nachweisen kann, dass die auf dem Lehrplan enthaltenden Inhalte nicht ausreichend vermittelt werden konnten.
Ich weiß, dass dass bei dem Ausbildungsbetrieb der Fall ist und man dort die Ausbildungsberichte als Nachweis in der Hand hat. Es wäre schlecht wenn man das bei der schulischen Einrichtung nicht machen könnte, denn selbst wenn die Note nicht so wichtig für Arbeitgeber ist habe ich schon oft erlebt das wir gleichwertig gut auftretende Bewerber hatten, uns dann aber für den mit den besseren Noten entschieden haben.