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COMI hat eine Reaktion von Logan1337 erhalten in Automatische Kündigung
Das sagt ein Anwalt:
http://www.dreher-partner.de/de/aktuelles/detail/article/die-ungewollte-uebernahme-von-auszubildenden.html
Deine Frage wird hinreichend und an Beispielen beantwortet. Hat mich als ehem. Ausbilder sogar überrascht.
TLDR
4. Arbeitgeber, die die Auszubildenden nicht weiter beschäftigen wollen, sollten dies rechtzeitig vor Ende der Ausbildungszeit bzw. vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses den Auszubildenden schriftlich mitteilen, damit die Fiktion der Begründung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 24 BBiG nicht eintreten kann.
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COMI reagierte auf xFiSiRaZx in ZP Frühjahr 2018
Die IHK hat zu dem Thema schon mal eine Lösung akzeptiert wo entweder jetzt in dem Fall der 8.11 oder 9.11 richtig sein kann.
Aus meiner Sicht ist der 9.11 aber richtig weil, theoretisch ist der 8.11 ja der letzte Tag wo am Projekt gearbeitet wurde und wenn der Tag vorbei ist, ist auch folglich das Projekt vorbei. Also 9.11. , aber denke 8.11 wäre auch in Ordnung, ist halt Ansichtssache.
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COMI reagierte auf derknight in ZP Frühjahr 2018
Für die einfachere online Ergebniserfassung:
https://goo.gl/forms/F4t0QTC7JigHrAiF2
Antworten anderer sind nach absenden eigener Antworten einsehbar. Bei Problemen gerne an mich wenden.
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