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bgleser

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  1. Dein Ausbildungsverhältnis endet aber auch mit dem Vertragsende. Tritt dies ein, bevor Du den Bescheid von der IHK hast, ist das AV beendet obwohl Du keine Noten hast
  2. Aus HR-Perspektive (Ausbilder & "Chef", führe alle Bewerbungsgespräche selbst): Die Antwort mit den Entwicklungsmöglichkeiten ist Prima (bekommt von mir aber die Gegenfrage, wie Du auf das schmale Brett kommst, dann solltest Du darauf antworten können ^^). Das mit dem Kind wissen die schon, sofern es in der Bewerbung stand. Damit rechnen sie also. Die Betreuung des Kindes in einem flexiblen Arbeitszeitmodell zu verbessen ist ein gutes Argument - wenn der AG das von sich aus anbietet. Wenn es ein sturer 9-5-Job ist, werden sie es, bewusst oder unbewusst, gegen Dich auslegen. Wenn Du es nicht weisst, Dich aber über die fehlende Flexibilität deines bisherigen AGs ärgerst, ist es eine Mittellösung. Dann stehst Du aber trotzdem im Regen, wenn es der unflexible 9-5-Job ist. Erkundige Dich über die Details des Betriebs an der Stelle. Sind wir mal ehrlich: Wenn der AG jetzt genauso unflexibel ist wie der alte, ist es auch kein Traumjob in Deiner jetzigen Situation. Also sage ihnen gerne an geeigneter Stelle, dass Du Dir vom Wechsel eine intensivere Betreuung Deines Kindes erhoffst statt zu sagen, dass Du keine Außendiensttätigkeiten mehr ausführen willst. Ich würde das Kind in der "Warum"-Frage nicht als Argument verwenden - an anderer Stelle aber durchaus drauf hinweisen. Ist prinzipiell nicht klug, Dinge im Bewgespräch zu sagen, die man nicht, nicht gut, nicht gerne macht. Das merken HRler sich viel leichter als den enthusiastischen Monolog über das zuletzt abgeschlossene Projekt beim alten AG (wirst Du auch bemerken, sie schreiben eigentlich immer sofort los, wenn Du Negativbemerkungen machst und starren Dich ausdruckslos an, wenn Du positivmeldungen erzeugst...). Generell sind es i.d.R. viele Bewerber auf wenig Stellen - d.h. die primäre Aufgabe der HR ist, das Feld soweit auszudünnen, bis man sich zwischen 1 und 3 Bewerbern entscheiden kann. Je mehr Du als Bewerber nicht, nicht gut oder nicht gerne machst (und ihnen das auf die Nase bindest), desto leichter fällt ihnen eine derartige Beurteilung.
  3. Es gibt in dem Fall kein "spätestens". Das Ausbildungsverhältnis endet wie es im Vertrag steht. Wird die Prüfung vorher absolviert, endet das AV mit Bekanntgabe des Ergebnisses ohne notwendige Kenntnisgabe der Noten. (Daher gibts bei uns in Berlin einen Bogen ausgehändigt, auf dem "Bestanden" oder "nicht bestanden" angekreuzt werden kann). Das passiert üblicherweise Wochen vor Aushändigung des Zeugnisses. Der Tag Deiner mündlichen AP ist dann i.d.R. offiziell Dein letzter Tag als Auszubildender Was Charmanta da zitiert wird in anderen IHKen anders organisiert - Berliner dürfen (sollen...) ihren Prüflingen die Noten nicht nennen, sehr wohl aber unterscheiden zwischen "bestanden" und "nicht bestanden". Und dieses Schreiben beendet dann das AV (übrigens in beiden Fällen, also auch bei Nichtbestehen, aber das ist ne andere Baustelle). Und an OP: Mit Bekanntgabe des Prüfungsbestehens durch die IHK. Upload der voraussichtlichen Prüfungsnoten dürfte hier entfallen, da sie Dir auf diesem Wege nicht zugestellt werden (Du musst sie aktiv abholen). Kann den Fall konkret nicht beurteilen, aber rein rechtlich müsstest Du mit nachgewiesenem Bestehen der Prüfung (Zeugnis von der IHK oder Vorabschreiben des Bestehens der Prüfung - je nachdem, was früher kommt) bei Deinem Ausbildungsbetrieb vorstellig werden und ihn auf die Prüfungsleistung hinweisen. Diese Interaktion beendet das AV. Die voraussichtlichen Noten dürften auch deshalb nicht als Ende der Ausbildung gelten, weil sie nur eine erste Einschätzung des PA sind. Die IHK veröffentlich diese nur aus Servicegründen, behält sich aber bis zum letzten Tag vor, die Bewertung des PA zu korrigieren (passiert quasi nicht, Notenbeurteilung ist aber Hoheit der IHK).
  4. Das ist unpraktisch. Noch unpraktischer ist aber, wenn der "alte Hase" und Du den etwas entspannteren Kollegen nun aber konsequent in seiner Meinung überfahrt. Die Verordnung ist an supervielen Stellen sehr vage, an genau dieser Stelle empfinde ich sie aber ausreichend konkret: Denke, euer Schlichtungstermin sollte das zum Ziel haben, dass ein genehmigtes Projekt diesen Anforderungen genügt. "Komplex" mag man noch unterschiedlich bewerten können, aber alleine die Eckdaten legen den Rahmen schon recht gut fest - wenn weniger beschrieben wird, kann man doch gut argumentieren, dass ein Antrag eben den Anforderungen nicht genügt - und wenn der es nicht tut, ist die Gefahr recht groß, dass es auch die Doku nicht tun wird. Den Antrag zurückzugeben ist ja auch keine Aktion, die dem PA dient, sondern dem Prüfling eine Warnung sendet: "Hey, da fehlt n bissl was". Wenn er das vor Antragsgenehmigung nicht erfährt, rennt er ja automatisch in die Falle einer gemäß eurer IHK ungenügenden Doku & Präsentation. (mit dem Argument erreiche ich i.d.R. so einen "ach ja, stimmt"-Moment von unserem Softie) Ich streite mich gerne und regelmäßig mit meinen Kollegen und wir müssen dann eben einen Weg finden, unsere Meinungen insoweit anzunähern, dass eine Genehmigung für alle drei vertretbar ist - oder eben nicht. Lieber fetze ich mich bei nem Antrag und halte die Birne für eine Negativentscheidung hin, als mich hinterher über eine schlechte Doku zu ärgern. Ansonsten gibt's vermutlich auch bei euch die Möglichkeit der Hospitation bei anderen PAs (sagte Charmanta ja schon). Frag doch mal bei Deiner IHK nach sowas. Da sitzt man dann i.d.R. bei einem eingespielten Team von drei Prüfern und man kann sich in aller Regel auch hilfreiche Tipps zur Bewertung von Anträgen abholen. Die Kollegen geben ihre Bewertungskriterien i.d.R. sehr gerne weiter und sie bilden einen guten Ausgangspunkt für weitere Justierungen.

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